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Arbeitsintegration

Wir für Sie

Unsere Hauptaufgabe ist es Arbeitssuchende in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dazu stehen Ihnen Ihre Fallmanager mit Rat und Tat zur Seite.

Unter Beachtung Ihrer persönlichen Voraussetzungen, Ihrer Stärken sowie Ihrer Fähigkeiten erarbeiten wir mit Ihnen in persönlichen Beratungsgesprächen eine Strategie zur Wiedereingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Stehen einer aktuellen Arbeitsaufnahme individuelle Problemlagen entgegen, unterstützen wir Sie mit unseren Netzwerkpartnern. Wir koordinieren die notwendigen Hilfsmöglichkeiten und begleiten Sie intensiv und schrittweise, um Ihre Eingliederungschancen zu erhöhen und zu verwirklichen. Dazu stehen neben geschulten Fachpersonal, individuelle Fördermöglichkeiten sowie arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Verfügung.

  • Wir bieten Ihnen persönliche Beratung an.
  • Wir informieren Sie zum regionalen Arbeitsmarkt.
  • Wir unterstützen Sie bei der Stellensuche und Vermittlung in Beschäftigung.
  • Wir unterstützen Sie bei der Anbahnung und Aufnahme einer Beschäftigung mit Leistungen zur Eingliederung.
  • Wir bieten Ihnen unser Netzwerk für soziale Problemlagen und nachhaltige Unterstützung an.
  • Wir helfen Ihnen, berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erhalten und zu erweitern.

Unser zusätzliches Angebot

Sie benötigen Hilfe zum Erstellen Ihrer persönlichen aktuellen Bewerbungsunterlagen?

In unseren Bewerbercentern erhalten Sie dazu fachkundige und professionelle Unterstützung. Sie werden bei der Formulierung und Gestaltung Ihrer schriftlichen Bewerbungsunterlagen und bei Vorbereitungen und Nachbereitungen von Bewerbungsgesprächen durch fachlich versierte Mitarbeiter begleitet.

Des Weiteren stehen in allen Außenstellen des Kommunalen Jobcenters Landkreis Leipzig für Sie kostenlose PC-Serviceplätze zur Verfügung. An diesen können Sie im Internet nach passenden Stellen suchen und Ihre Bewerbungen sofort verfassen und ausdrucken.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Fallmanager.

Aktuelle Stellenangebote, Ausbildungs- und Praktikumsplätze finden Sie in der Jobzentrale für den Landkreis Leipzig:

jobNEWS - Jobs in der Region

Damit auch ukrainisch sprechende Menschen unkompliziert und schnell nach Stellenangeboten aus der Region und darüber hinaus suchen können, gibt es die Jobbörse des Landkreis Leipzig auch in ukrainischer Sprache.
Die Änderung der sprachlichen Darstellung kann auf der Homepage unter der Länderflagge vorgenommen werden.

Flyer Jobzentrale ukrainisch(PDF, 5,1 MB)


Aktivierung und berufliche Eingliederung

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

(§ 16 Abs. 1 S.2 Nr. 2 SGB II i.V. § 45 SGB III)

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ermöglicht die Inanspruchnahme von Maßnahmen zu ihrer Aktivierung und Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und kann für folgende Leistungen vom Fallmanager ausgegeben werden.

  • Für die Teilnahme an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eigliederung bei einem Träger
  • Für die Teilnahme an einer betrieblichen Erprobung, Eignungsfeststellung bei einem Arbeitgeber
  • Für die Inanspruchnahme einer kostenlosen, erfolgsbezogenen Arbeitsvermittlungsdienstleistung bei einem privaten Arbeitsvermittler in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Berufliche Weiterbildung

Mit Weiterbildung können auch Sie Ihre Chancen auf eine Integration verbessern

Der Fort- und Weiterbildung kommt besondere Bedeutung zu. Unternehmen haben einen steigenden Bedarf an qualifiziertem Personal. Lebenslanges Lernen ist auch für die Empfänger von Bürgergeld (SGB II) erforderlich. Voraussetzung für eine Förderung sind gute Marktchancen für die angestrebte Tätigkeit und die persönliche Eignung.

Wollen Sie sich beruflich neu orientieren, wir haben verschiedene Fördermöglichkeiten und Programme. Das Jobcenter kann z. B. mit Bildungsgutscheinen nachhaltig und sinnvoll Ihre Weiterbildung oder Umschulung fördern. Weiterbildungsangebote finden Sie auch im KursNet auf der Homepage der Agentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de.

Weitere Informationen zur Bildungszielplanung und zu Qualifizierungsmaßnahmen erhalten Sie bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner.

Sprechen Sie mit uns.


Arbeitsgelegenheit

Die Arbeitsgelegenheit ist eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung, die im § 16d SGB II geregelt ist. Sie beinhaltet Tätigkeiten, die im zusätzlichen Bereich liegen und dem öffentlichen Interesse dienen.

Die Durchführung erfolgt in der Regel über freie Träger, die im Kommunalen Jobcenter einen Antrag dazu stellen können. Die Arbeitsgelegenheit richtet sich an Bürgergeld-Bezieher (SGB II), die langzeitarbeitslos sind und aufgrund dessen möglicherweise einen beschränkten Zugang zum regulären Arbeitsmarkt haben.

Ziel der Zuweisung ist es, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an die Anforderungen des 1. Arbeitsmarktes schrittweise heranzuführen. Innerhalb der Maßnahme werden dafür notwendige Schlüsselqualifikationen, wie z. B. eine geregelte Tagesstruktur, Teamarbeit, Ausdauervermögen, Arbeitsabläufe etc., wiedererlernt.

Nach erfolgreicher Teilnahme an der Arbeitsgelegenheit sollten sich die Integrationschancen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wesentlich verbessert haben.


Maßnahme beim Arbeitgeber

Aktivierungsmaßnahmen bei einem Arbeitgeber dienen zur Eignungsfeststellung von Bewerbern vor Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses.

Der Arbeitssuchende lernt das Arbeitsumfeld sowie interne Betriebsabläufe kennen. Dadurch erhält er die Möglichkeit zu prüfen, ob er die Arbeitsplatzanforderungen erfüllen kann und inwieweit die Arbeitsstelle seinen persönlichen Fähigkeiten und Vorstellungen entspricht.

Der Arbeitgeber erhält ebenso die Chance den zukünftigen Mitarbeiter hinsichtlich der Eignung zu testen. Im Anschluss hat eine Auswertung zu erfolgen, bei dieser die Interessen beider Seiten berücksichtigt werden sollten. Hierbei ist es wichtig, dass eventuelle Schwachpunkte, wie zum Beispiel Qualifikationsdefizite, angesprochen werden, um diese ggf. gezielt abzubauen.

Die Möglichkeiten einer Arbeitserprobung sollte im Vorfeld mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Danach informiert der Arbeitssuchende seinen zuständigen Fallmanager. Dieser prüft den Sachverhalt und händigt dem Kunden die notwendigen Unterlagen aus.


Formulare und Merkblätter

Veränderungsmitteilung(PDF, 80 kB)
Merkblatt zum Vermittlungsbudget(PDF, 87 kB)
Anlage zum Antrag Vermittlungsbudget (Bewerbungskosten)(PDF, 22 kB)
Anlage zum Antrag Vermittlungsbudget (Reisekosten zum Vorstellungsgespräch - Bestätigung Arbeitgeber)(PDF, 82 kB)
Anlage zum Antrag Vermittlungsbudget Fahrkostenbeihilfe (Einsatzwechseltätigkeit)(PDF, 144 kB)
Anlage zum Antrag Vermittlungsbudget Fahrkostenbeihilfe (Erklärungsbogen)(PDF, 110 kB)
Merkblatt Bürgergeld(PDF, 157 kB)