Aufgaben:

  • Stellungnahmen an die deutschen Auslandsvertretungen bei Visumverfahren
  • Bearbeitung von Verpflichtungserklärungen zur Sicherung des Lebensunterhalts von Ausländern durch Dritte
  • Erteilung/ Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen inkl. Nebenbestimmungen
  • Erteilung von Niederlassungserlaubnissen, Daueraufenthaltserlaubnissen-EG
  • Entscheidungen im Rahmen der Freizügigkeit von EU-Bürgern und deren Angehörigen
  • Ausweisung, sonstige Entziehung des Aufenthaltsrechts und Abschiebung von Ausländern im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • enge Zusammenarbeit mit Polizei- und Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung von illegalem Aufenthalt, Schein- und Zwangsehen, Scheinvaterschaften, Schwarzarbeit etc.

Weitere Informationen zum Thema Zuwanderung finden Sie auf der Internetseite des Freistaates Sachsen. Klicken Sie hierzu einfach auf diesen Link: www.zuwanderung.sachsen.de

Rechtsgrundlagen

  • Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
  • Grundgesetz (GG)
  • Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
  • Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU)
  • Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
  • Beschäftigungsverordnung (BeschV)

Ihre persönliche Vorsprache bei uns (Terminvergabe):

Um unter den aktuellen Hygienevorgaben wegen des CORONA-Virus und auch darüber hinaus möglichst gezielt für Ihre Anliegen zur Verfügung zu stehen, ist ab sofort vor einer Vorsprache eine Terminvereinbarung notwendig.

Kontaktieren Sie bitte dazu Ihre/n Sachbearbeiter(in). Sie erhalten dabei auch Informationen welche Formulare und weiteren Unterlagen Sie vorab einzureichen haben. Die Antragsformulare zum Ausdrucken und Ausfüllen finden Sie am Ende dieser Seite.

Reichen Sie bitte die mit Ihrer/m Sachbearbeiter(in) besprochenen Antragsformulare rechtzeitig vor dem Vorsprachetermin ein. Erscheinen Sie unbedingt pünktlich zum vereinbarten Termin und tragen Sie in unseren Räumen die Mund-Nase-Bedeckung! Können Sie einen Termin nicht einhalten, informieren Sie uns bitte vorab, sie erhalten dann einen Ausweichtermin.

Dokumente

 

Aufgaben:

  • Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen für Asylbewerber
  • Erteilung und Verlängerung von Aussetzungen der Abschiebung (sog. Duldung) für ausreisepflichtige, abgelehnte Asylbewerber
  • Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären Gründen entspr. Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes
  • Entscheidung über räumliche Beschränkungen
  • Erteilung von Erlaubnissen zur Erwerbstätigkeit

Rechtsgrundlagen

  • Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
  • Grundgesetz (GG)
  • Asylgesetz (AsylG)
  • Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
  • Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
  • Beschäftigungsverordnung (BeschV)

Ihre persönliche Vorsprache bei uns (Terminvergabe):

Um unter den aktuellen Hygienevorgaben wegen des CORONA-Virus und auch darüber hinaus möglichst gezielt für Ihre Anliegen zur Verfügung zu stehen, ist ab sofort vor einer Vorsprache eine Terminvereinbarung notwendig.

Kontaktieren Sie bitte dazu Ihre/n Sachbearbeiter(in). Sie erhalten dabei auch Informationen welche Formulare und weiteren Unterlagen Sie vorab einzureichen haben. Die Antragsformulare zum Ausdrucken und Ausfüllen finden Sie am Ende dieser Seite.

Reichen Sie bitte die mit Ihrer/m Sachbearbeiter(in) besprochenen Antragsformulare rechtzeitig vor dem Vorsprachetermin ein. Erscheinen Sie unbedingt pünktlich zum vereinbarten Termin und tragen Sie in unseren Räumen die Mund-Nase-Bedeckung! Können Sie einen Termin nicht einhalten, informieren Sie uns bitte vorab, sie erhalten dann einen Ausweichtermin.

Der Serviceschalter in Borna dient als Anlaufpunkt für Asylbewerber und Geduldete (Abgabe von Unterlagen, Ausgabe von Dokumenten). Die Antragsbearbeitung erfolgt am Standort Grimma durch die Sachbearbeiter/Innen. Auch für die Vorsprache am Serviceschalter Borna ist zwingend vorher eine Terminvereinbarung notwendig.

 

Bund und Länder unterstützen mit dem humanitären Förderprogramm REAG/GARP Personen bei der freiwilligen Rückkehr in das Herkunftsland oder bei der Weiterwanderung in einen aufnahmebereiten Staat. Dabei werden dem Ausreisewilligen attraktive, finanzielle Anreize zur Ausreise geboten.

Beratungen zur freiwilligen Rückreise werden durch das Ausländeramt und durch die Flüchtlingssozialarbeiter bei den Freien Trägern im Landkreis durchgeführt.

Weitere Informationen dazu und die entsprechenden Kontaktdaten können Sie dem Flyer "Informationen zur freiwilligen Rückreise"(PDF, 1,2 MB) entnehmen.

Ihre persönliche Vorsprache bei uns (Terminvergabe):

Um unter den aktuellen Hygienevorgaben wegen des CORONA-Virus und auch darüber hinaus möglichst gezielt für Ihre Anliegen zur Verfügung zu stehen, ist ab sofort vor einer Vorsprache eine Terminvereinbarung notwendig. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass aus Infektionsschutzgründen derzeit ein Großteil der Rückkehrberatung telefonisch erfolgt.

Kontaktieren Sie bitte dazu Ihre/n Sachbearbeiter(in). Sie erhalten dabei auch Informationen welche Unterlagen notwendig sind.

Erscheinen Sie unbedingt pünktlich zum vereinbarten Termin und tragen Sie in unseren Räumen die Mund-Nase-Bedeckung! Können Sie einen Termin nicht einhalten, informieren Sie uns bitte vorab, sie erhalten dann einen Ausweichtermin.

Mitarbeiter

Standort Borna

Frau Häselbarth SB Asylbewerberleistungsgesetz, Buchstaben K / O / X / Rückkehrberatung SG Asylbewerberleistungen Stauffenbergstraße 4, Haus 3 04552 Borna Tel.:+49 (0)3437 984-1738 Fax:+49 (0)3437 984-7034 Location

Standort Grimma

Frau Rose-Jahn stellv. Sachgebietsleiterin / SB Unterbringung / Zuweisung / Koordination / Rückkehrberatung SG Unterbringung Bahnhofstraße 5, Geb.42 04668 Grimma Tel.:+49 (0)3437 984-1739 Fax:+49 (0)3437 984-7032 Location

Einladung eines Besuchers aus dem Ausland

Die Verpflichtungserklärung dient dem Schutz der öffentlichen Kassen vor möglichen finanziellen Ausgaben, da Sie sich als Gastgeber verpflichten, die Kosten des Lebensunterhaltes Ihres Gastes für die Dauer des Aufenthaltes vollständig zu tragen. (z. B. allgemeine Lebenshaltungskosten, Versorgung mit Wohnraum, Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit sowie Abschiebe- und Ausreisekosten, etc.)

  • Die Prüfung Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt dabei anhand der von Ihnen eingereichten, geeigneten Unterlagen (nähere Erläuterungen entnehmen Sie bitte dem hier bereitgestellten Merkblatt). Es wird anhand der jeweils gültigen Pfändungsfreigrenzen nach§§ 850 ff Zivilprozessordnung (ZPO)geprüft, ob Ihre Einkünfte auch zur Sicherung des Lebensunterhaltes Ihres Gastes für die Dauer des Aufenthaltes in der BRD ausreichen.
  • Die Bearbeitung beginnt mit dem Einreichen des Antragsformulars und erfolgt ausschließlich anhand der mit dem Antragsformular eingereichten Unterlagen. Die Ausländerbehörde fordert keine Unterlagen nach. Bitte reichen Sie daher das Antragsformular nur mit vollständigen und aussagekräftigen Unterlagen ein.
  • Ergibt die Berechnung, dass das Ihnen zur Verfügung stehende Einkommen unter der für Sie geltenden Pfändungsfreigrenze liegt oder die Pfändungsfreigrenze nicht im notwendigen Maß überstiegen ist, so ist ein Rückgriff auf Ihr Einkommen zur Absicherung des Gastes nicht möglich und die Verpflichtungserklärung wird mit dem Hinweis "Bonität nicht nachgewiesen/ nicht glaubhaft gemacht" erteilt.
  • Die Verpflichtungserklärung und damit Ihre Einstehenspflicht als Gastgeber für Ihren Gast gilt bis zur nachweislichen Ausreise des Gastes. Es wird empfohlen, dass Sie sich entsprechende Unterlagen (entwertete Flug- oder Bahntickets, Kopie vom Ausreisestempel etc.) auch über einen längeren Zeitraum aufbewahren.

Ihre persönliche Vorsprache bei uns (Terminvergabe):

Um unter den aktuellen Hygienevorgaben wegen des CORONA-Virus und auch darüber hinaus möglichst gezielt für Ihre Anliegen zur Verfügung zu stehen, ist ab sofort vor einer Vorsprache eine Terminvereinbarung notwendig. Setzen Sie sich hierzu mit Ihrem Ansprechpartner telefonisch oder per Email vorab in Verbindung.

Erscheinen Sie unbedingt pünktlich zum vereinbarten Termin und tragen Sie in unseren Räumen die Mund-Nase-Bedeckung! Können Sie einen Termin nicht einhalten, informieren Sie uns bitte vorab, sie erhalten dann einen Ausweichtermin.

Bearbeitungsdauer

  • abhängig vom Publikumsaufkommen und vom Bearbeitungsumfang

Gebühren

  • Die Gebühren betragen 29 € pro Verpflichtungserklärung. Die Begleichung der Gebühr mittels EC-Karte wird bevorzugt.

Mit der Bearbeitung Ihrer Verpflichtungserklärung kann erst begonnen werden, wenn die Gebühren bezahlt wurden. Die Gebühr ist in jedem Fall fällig, also auch bei festgestellter nicht ausreichender Leistungsfähigkeit.

Die Vertretung mittels Vollmacht durch eine andere Person ist leider ausgeschlossen.

Als Service bieten wir Ihnen innerhalb dieser Homepage folgende Formulare zum Herunterladen:

  • das Merkblatt zur Verpflichtungserklärung mit den wichtigsten Informationen in Kurzform
  • den Erfassungsbogen zur Vorlage in unserer Behörde
  • der bundeseinheitliche Belehrungsbogen mit umfangreichen Hinweisen zu Umfang und Auswirkung der Verpflichtungserklärung für den Gastgeber

Diesen Belehrungsbogen bekommen Sie vor Ausgabe des amtlichen Dokuments über die Verpflichtungserklärung zur Unterschrift ausgehändigt. Er dient der Ausländerbehörde zum Nachweis Ihrer ordnungsgemäßen Belehrung.

Es wird daher und auf Grund der sehr ausführlichen inhaltlichen Gestaltung des Belehrungsbogens ausdrücklich empfohlen sich bereits vorab damit vertraut zu machen.

Dokumente