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Breitband

Informationen zum Breitbandausbau im Landkreis Leipzig

Der Landkreis Leipzig hat beschlossen, den Breitbandausbau in den sogenannten "weißen Flecken" zentral zu koordinieren und die Durchführung als landkreisweites Projekt zu betreiben.

Ausgenommen davon sind:

  • die Stadt Wurzen mit den Kommunen Thallwitz, Bennewitz und Lossatal, die den Breitbandausbau über die zu diesem Zweck gebildete WuLaWe Glasfaser GmbH betreibt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten von WuLaWe und der Stadt Wurzen.
  • die Große Kreisstadt Grimma, die den Breitbandausbau in Eigenregie betreibt. Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Stadt Grimma.

Grundlagen für den geförderten Breitbandausbau im Landkreis Leipzig sind:

Im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus nach den genannten Förderrichtlinien sollen alle Anschlusspunkte des Landkreises, die derzeit mit Downloadraten < 30 MBit/s versorgt werden, mit einem leistungsfähigen und zukunftssicheren Glasfaseranschluss ausgebaut werden.


Das Team zur Breitbandkoordination ist zuständig für:

  • Zentrale Anlaufstelle von Bürgeranfragen aus den Kommunen zum aktuellen Stand des Breitbandausbaus im Landkreis Leipzig (soweit nicht hier ersichtlich)
    Hinweis: Solange bis die Netz-Planung nicht bestätigt ist, können keine Auskünfte zu einzelnen Adressen gegeben werden.
  • Koordination aller in den Förderrichtlinien beschriebenen Aktivitäten und Maßnahmen
  • Fristgemäße Erstellung aller erforderlichen Förderanträge beim Bund und Land
  • Begleitung und Koordination der beteiligten Kommunen bei den erforderlichen Zuarbeiten zum Breitbandausbau
  • Kommunikation zwischen Kommunen und beteiligten Fördermittelgebern sowie ausführenden Unternehmen
  • Unterstützung der Fachämter bei Anfragen zur möglichen Verlegung von Leerrohren im Zusammenhang mit Baumaßnahmen in den Kommunen
  • Erstellung und Bearbeitung der erforderlichen europaweiten Ausschreibungen
  • Information der Bevölkerung über die Aktivitäten des Breitbandausbaus im Landkreis Leipzig
  • Abstimmung mit Telekommunikationsunternehmen (TKU) und Kommunen zum eigenwirtschaftlichen und geförderten Breitbandausbau
  • Koordination und Überwachung von notwendigen Baumaßnahmen


Gemäß den oben genannten Förderrichtlinien sind die folgenden Maßnahmen und Aktivitäten erforderlich:

2018

  • Erstes Markterkundungsverfahren (MEV) im Landkreis Leipzig entsprechend des Weiße-Flecke-Programms wird gestartet

2019

  • Auswertung des Markterkundungsverfahrens ergibt 5.162 unterversorgte Adressen
  • 8 Telekommunikationsunternehmen (TKUs) haben ihre Ausbauabsichten in verschiedenen Teilen des Landkreises bekannt gegeben
  • Analyse des MEV und Feststellung der weißen Flecken im Landkreis in Zusammenarbeit mit den Kommunen ist erfolgt
  • Nach diesen Auswertungen wurden im Landkreis ca. 5.200 Adressen – darunter 63 Schulen – als unterversorgt eingestuft
  • Nach derzeitigen Planungen sind ca. 630 km Glasfaserleitungen und ca. 95 km Hausanschlüsse zu verlegen
  • Grobplanung der Trassenverläufe und Ausbaucluster zur Kostenabschätzung ist in Arbeit
  • Die Breitband GmbH Landkreis Leipzig ist gegründet und übernimmt alle weiteren Aktivitäten zum Breitbandausbau im Landkreis
  • Fördermittelanträge i.H.v. ca. 37,6 Mio. € wurden beim Bund (ateneKOM) eingereicht
  • Fördermittelanträge i.H.v. ca. 18,8 Mio. € wurden beim Land Sachsen eingereicht

2020

  • Notwendige Beschlüsse für nachgeforderte Dokumente zu den Fördermittelanträgen wurden im Kreistag am 04.03.2020 gefasst.
  • vollständiger Eingang aller nachgeforderten Unterlagen beim BMVI
  • Der Landkreis erhält vom BMVI Zuwendungsbescheide in Höhe von ca. 37,6 Mio. € für den Breitbandausbau
  • Einreichung aller Unterlagen zur Kofinanzierung in Höhe von ca.18,8 Mio. € durch den Freistaat bei der Landesdirektion Sachsen
  • Der Landkreis erhält vom Freistaat Sachsen Zuwendungsbescheide zur Kofinanzierung für den Breitbandausbau in Höhe von ca. 18,8 Mio. €

2021

  • Feinplanung von Backbone-Anschlüssen, Trassenverläufen, Hausanschlüssen nach Ausbauclustern
  • Ausschreibung der Baumaßnahmen zur Leerrohr- und Glasfaserverlegung sowie der Anbindung der Hausanschlüsse
  • Ausschreibung des Netzbetreibers
  • Einreichung der finalen Förderanträge bei Bund und Land
  • Erhalt der beiden vorläufig bewilligten Förderbescheide zum Weiße-Flecken-Programm
  • Veröffentlichung des Förderaufrufs am 26.04.2021 auf Basis der Richtlinie ‚Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland‘
  • Markterkundung lt. Gigabitrichtlinie des Bundes (Hellgraue-Flecken-Programm) am 10.05.2021 zur Ermittlung der Adressen mit Downloadraten < 100 Mbit/s
  • Auswertung nach den TKU, welche eine eigenwirtschaftliche Erschließung durch ein gigabitfähiges Netz (Download- / Uploadrate 1 GBit/s symmetrisch) innerhalb der nächsten 3 Jahre planen

2022

  • Vorbereitung der Ausschreibungen für techn.-juristische Beratungsleistungen, Netzplanung und -Betrieb sowie zur Bauüberwachung und Abrechnungsunterstützung
  • Einholung informativer Preisangebote von 5 potentiellen Dienstleistern zur Erstellung und Begleitung der Ausschreibungen
  • Nach den Bedingungen DIOS darf erst mit den Maßnahmen begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid ergangen ist oder ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn genehmigt wurde
  • Somit war es nicht möglich mit den Ausschreibungen zu beginnen
  • Übertragung der Administration der Breitbandförderprojekte im Rahmen des Weiße-Flecken-Programms an die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC)
  • Auswertung des Markterkundungsverfahrens (MEV) vom 01.06.2022 lt. dem Hellgrauen-Flecken-Programm mit der Basis der ‚weißen‘ Flecken ergibt 6.239 unterversorgte Adressen
  • Antrag zur Zusammenlegung der beiden Projekte zur ‚weißen‘ und ‚hellgrauen‘ Flecken-Förderung lt. Gigabitrichtlinie des Bundes beim Land Sachsen hinsichtlich einer Kofinanzierung
  • Beendigung des Bundesförderprogramms am 17.10.2022 zur Erschließung der ‚hellgrausen‘ Flecken

Ende 2023

  • Abstimmung und Entscheidung, das Ausschreibungsverfahren auf Grundlage der Förderbescheide ‚weiße‘ Flecken fortzuführen
  • Datengrundlage dazu ist das MEV ‚hellgraue‘ Flecken (Veröffentlichung vom 30.01.2023)
  • Auswertung des MEV ergibt 9.044 unterversorgte Adressen
  • Erarbeitung eines Antrages zum Weiße-Flecken-Programm unter Hinzunahme der Vortriebs- / Upgrade-Adressen und zusätzlich 15% Synergieupgrade-Adressen
  • Einreichung des ausgearbeiteten Änderungsantrages am 20.05.2023 beim Bund (PwC)
  • Ausarbeitung und Veröffentlichung der Ausschreibungen zum Netzbetreiber und zur Projektsteuerung
  • Führung erster Bietergespräche zu den einzelnen Ausschreibungen
  • Start eines neuen MEV lt. der neuen Förderrichtlinie ‚Gigabit 2.0‘ (Dunkelgraue-Flecken-Programm) zu ermittelnden Adressen mit einer Downloadrate < 300 Mbit/s
  • Auswertung des MEV ergibt (bereinigt) noch 4.408 unterversorgte Adressen Abgabe des Antrages zur Infrastrukturförderung Gigabit 2.0 am 25.09.2023 mit einer aktualisierten Adressliste beim Bund (PwC)
  • Ablehnung des Förderantrages ‚Gigabit 2.0‘ wg. Überzeichnung der Fördergelder

Vorausschau ab 2024

  • Abgabe des Änderungsantrages zur Infrastrukturförderung inkl. Vortrieb & Upgrade (Weiße-Flecken-Programm) lt. Anforderungen vom Bund (PwC)
  • Neueinreichung des Antrages zur Infrastrukturförderung Gigabit 2.0
  • Bezuschlagung des ausgeschriebenen Netzbetreibers und der Projektsteuerung voraussichtlich im 2. Quartal 2024
  • Erstellung und Veröffentlichung der Ausschreibung zur Planung & Bau der passiven Netzstruktur
  • Bezuschlagung des mit der Planung & Bau beauftragten Unternehmens voraussichtlich bis Ende 4. Quartal 2024
  • Danach Beginn der Ausführung der notwendigen Baumaßnahmen und Errichtung des Breitbandnetzes im Landkreis Leipzig
  • Los- bzw. clusterweise Abrechnung mit den Fördermittelgebern (Bund + Land)
  • Übergabe der fertiggestellten passiven Netzstruktur an den Netzbetreiber zur Inbetriebnahme der Hausanschlüsse

Informationen zum Breitbandausbau im Geoportal des Landkreises Leipzig

Alle in der Karte markierten Adressen wurden im Rahmen der Auswertung der Markterkundung untersucht.

Grün markierte Adressen gelten nach den Regeln der Breitbandförderung der Bundesrepublik Deutschland als ausreichend versorgt. Dies sind alle Anschlüsse, die aktuell oder bis Ende 2021 eine Downloadrate von mindestens 30 MBit/s erreichen.

Rot markierte Adressen gelten nach den Regeln der Breitbandförderung der Bundesrepublik Deutschland als nicht ausreichend versorgt. Dies sind alle Anschlüsse, die aktuell oder bis Ende 2021 eine Downloadrate von 30MBit/s nicht erreichen.

Gelbe Sterne markieren untersuchte Schulen, welche nach den Regeln der Breitbandförderung der Bundesrepublik Deutschland als nicht ausreichend versorgt gelten. Die Sollversorgung für Schulen wurde dabei anhand von Schülerzahl bzw. Anzahl der Klassen/Kurse der jeweiligen Schule ermittelt.

Rot markierte Adressen und die dargestellten Schulen sind Bestandteil der weiteren landkreisweiten Planungen zur flächenhaften Erschließung mit Glasfaseranschlüssen.

Ansprechpartner

Jörg Martin Breitbandkoordinator Stabsstelle des Landrates Wirtschaftsförderung / Kreisentwicklung Stauffenbergstraße 4, Haus 1 04552 Borna Tel.:+49 (3433) 241-1069 Location