Die Schlichtungsstelle nach § 15a SGBII

Das Bürgergeld-Gesetz hat mit dem Schlichtungsverfahren nach § 15a Sozialgesetzbuch II (SGB II) ab dem 01. Juli 2023 ein Angebot zur einvernehmlichen Lösung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Fallmanagern (FM) und Leistungsberechtigten bei Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans nach § 15 SGB II geschaffen.

Ziel des Schlichtungsverfahrens ist die Entwicklung eines gemeinsamen Lösungsvorschlags für die Erstellung oder Fortschreibung eines gemeinsamen Kooperationsplans. Damit sollen ein gemeinsames Verständnis zum Eingliederungsprozess sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe gefördert werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer "Die Schlichtung nach § 15a SGB II"(PDF, 1,0 MB).

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Kommunales Jobcenter LK Leipzig
Schlichtungsstelle
Südstraße 80, Gebäude 62
04668 Grimma

Telefon*: 03433 241 2751
Fax: 03433 241 7063
E-Mail**: kjc-schlichtungsstelle@lk-l.de
beBPo***: Landratsamt Landkreis Leipzig, Kommunales Jobcenter

* bitte nur für fachbereichsrelevante Vorgänge nutzen!

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