Das Bürgergeld, auch bekannt als Grundsicherung für Arbeitsuchende, ist eine Leistung für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbstständig decken können. Es ist im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt.
Allgemeine Informationen
Das Bürgergeld sichert das wirtschaftliche Existenzminimum und ermöglicht Ihnen die Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben unserer Gesellschaft.
Gleichzeitig erhalten erwerbsfähige Bürgergeld-Berechtigte umfassende Unterstützung von den Jobcentern bei der Suche nach einer Arbeit oder Qualifikationsmöglichkeiten.
Wer Leistungen des Staates, also der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bekommt, muss umgekehrt aktiv daran mitwirken, dass er oder sie möglichst schnell wieder auf eigenen Beinen stehen kann. Die Jobcenter unterstützen Sie dabei.
Auch hilfebedürftige Kinder erhalten Bürgergeld und werden von den Jobcentern in den Blick genommen, um ihnen Zugang zu Bildung und Teilhabe zu ermöglichen.
Voraussetzungen
Sie können Bürgergeld erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und damit mindestens folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
- Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
- Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
- Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.
Hilfebedürftig bedeutet, dass das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und Sie den Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Erwerbsfähig bedeutet, dass keine Krankheit oder Behinderung Sie hindert, eine Arbeit aufzunehmen.
Auch wer nicht erwerbsfähig ist, kann Bürgergeld erhalten, wenn sie oder er mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.
Ab wann Bürgergeld gezahlt wird
Auch wenn Sie den Antrag nicht am ersten Tag, sondern im Verlauf des Monats stellen: Sie erhalten in der Regel Bürgergeld für den ganzen Monat – vorausgesetzt, Sie haben Anspruch darauf.
Verfahrensablauf – Antragstellung
Um Bürgergeld beziehen zu können, müssen Sie einen Antrag stellen. Kontaktieren Sie uns gern persönlich vor Ort bzw. vorrangig per E-Mail und geben Ihre Telefonnummer an. Wir rufen Sie umgehend zurück, besprechen Ihre Lage und senden Ihnen dann die entsprechenden Antragsunterlagen zu. Alternativ können Sie den Antrag auf Bürgergeld herunterladen.
Für eine schnelle Bearbeitung reichen Sie uns Ihre vollständigen Antragsunterlagen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
Wichtig: Reichen Sie bei Ihren persönlichen Unterlagen (z.B. Kontoauszüge, Mietvertrag, Lohnnachweise) keine Originaldokumente ein.
Wenn Sie Bürgergeld beantragen, benötigt Ihr Jobcenter Informationen von Ihnen. Anhand Ihrer Angaben prüft Ihr Jobcenter, ob Sie die Voraussetzungen für Bürgergeld erfüllen und damit einen rechtlichen Anspruch darauf haben. Ist das der Fall, ermittelt das Jobcenter zudem, wie viel Bürgergeld Sie grundsätzlich erhalten können.
Zum Beispiel spielt es eine Rolle, ob Sie …
- kein oder nur ein geringes Einkommen haben.
- Kinder haben oder alleinerziehend sind.
- allein oder mit anderen Personen zusammenleben.
Wichtig: Leben Sie mit anderen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft, stellen Sie den Antrag für alle diese Personen. Entsprechend müssen Sie in diesem Fall Informationen zu allen Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft liefern. Sie sind in diesem Fall die Vertreterin oder der Vertreter Ihrer Bedarfsgemeinschaft.
Hinweis: Die Antragsformulare finden Sie unter „Formulare“ zum Download.
Folgendes ist beim Einreichen der Anträge per E-Mail unbedingt zu beachten:
Die Anträge, Anlagen und Unterlagen müssen als Dateien im PDF-Format gesendet werden und dürfen nicht für die weitere Bearbeitung gesperrt sein, z.B. muss der Druck und das Abspeichern der Antragsunterlagen im Jobcenter möglich sein. Aus technischen Gründen kann ein Download der Dateien (zum Beispiel über einen angefügten Link) nicht erfolgen und damit nicht weiter verarbeitet werden.
Falls Sie noch Fragen haben, können Sie sich gern an Ihr zuständiges Serviceteam wenden:
Standort | Telefon | |
Dienststelle Wurzen | kjc-wurzen(at)lk-l.de | 03433 241 10 |
Dienststelle Grimma | kjc-grimma(at)lk-l.de | 03433 241 20 |
Dienststelle Borna | kjc-borna(at)lk-l.de | 03433 241 40 |
Dienststelle Markkleeberg | kjc-markkleeberg(at)lk-l.de | 03433 241 60 |
Welche Dienstelle für Ihren Wohnort zuständig ist, können Sie der Standortkarte entnehmen.
Alle notwendigen Formulare zur Beantragung finden Sie unter „Formulare“.
Formulare
Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, die notwendigen Vordrucke auf dieser Seite herunterzuladen.
Hauptantrag - Antragsteller(PDF, 796 kB)
Ausfüllhinweise zum Hauptantrag(PDF, 154 kB)
Zusatzblatt 1.1 - weitere Personen ab 15 Jahre(PDF, 373 kB)
Zusatzblatt 1.2 - weitere Personen unter 15 Jahre(PDF, 284 kB)
Notwendige Antragsunterlagen(PDF, 102 kB)
Veränderungsmitteilung(PDF, 80 kB)
Weiterbewilligungsantrag(PDF, 231 kB)
Zusatzblatt 2.1 - Kosten der Unterkunft - Miete(PDF, 202 kB)
Zusatzblatt 2.2 - Kosten der Unterkunft - Eigentum(PDF, 168 kB)
Zusatzblatt 3 - Selbstauskunft zu Geld, Geldanlagen und Eigentum(PDF, 475 kB)
Zusatzblatt 4.3 - Einkommenserklärung(PDF, 209 kB)
Zusatzblatt 4.4 - Einkommensbescheinigung(PDF, 133 kB)
Zusatzblatt 5.1 - Unterhalt von Kindern(PDF, 180 kB)
Zusatzblatt 5.2 - Unterhalt wegen Trennung und Scheidung(PDF, 111 kB)
Zusatzblatt 5.3 - Unterhalt wegen Geburt oder Betreuung(PDF, 143 kB)
Zusatzblatt 5.4 - Unterhalt volljähriger Personen in Ausbildung(PDF, 109 kB)
Zusatzblatt 6 - Sozialversicherung(PDF, 160 kB)
Zusatzblatt 7 - Ärztliche Bescheinigung wegen Mehrbedarf(PDF, 140 kB)
Zusatzblatt 8 - Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft(PDF, 118 kB)
Merkblatt Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen(PDF, 66 kB)
Merkblatt zur Anforderung von Kontoauszügen(PDF, 239 kB)
Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13 und art. 14 DSGVO(PDF, 324 kB)
Antrag auf Umzug(PDF, 384 kB)
Mietbescheinigung / Mietangebot(PDF, 49 kB)
Merkblatt Bürgergeld - Grundsicherungserung für Arbeitsuchende SGB II (BA)
Merkblatt „Bürgergeld - Grundsicherung für Arbeitsuchende - SGB II“ (Bundesagentur für Arbeit)
weitere nützliche Links
Kreistagsbeschlüsse Landkreis Leipzig
Richtwerte für die Kosten der Unterkunft für Leistungsbezieher nach dem SGB II und XII ab 01.04.2023(PDF, 542 kB)
(Beschluss des Kreistages vom 01.03.2023)
Richtwerte für die Kosten der Unterkunft für Leistungsbezieher nach dem SGB II und XII vom 01.04.2021 bis 31.03.2023(PDF, 1,0 MB)
(Beschluss des Kreistages vom 17.03.2021)
Richtwerte für die Kosten der Unterkunft für Leistungsbezieher nach dem SGB II und XII vom 01.07.2020 bis 31.03.2021(PDF, 546 kB)
(Beschluss des Kreistages vom 15.07.2020)
Zuordnung der Vergleichsräume für die Kosten der Unterkunft nach Gemeinden(PDF, 173 kB)
Richtwerte für die Kosten der Unterkunft für Leistungsbezieher nach dem SGB II und XII vom 01.04.2019 bis 30.06.2020(PDF, 805 kB)
(Beschluss des Kreistages vom 17.04.2019)
Richtwerte für die Kosten der Unterkunft für Leistungsbezieher nach dem SGB II und XII vom 01.04.2017 bis 31.03.2019(PDF, 117 kB)
(Beschluss des Kreistages vom 08.03.2017)
Richtwerte für die Kosten der Unterkunft für Leistungsbezieher nach dem SGB II und XII vom 01.03.2015 bis 31.03.2017(PDF, 50 kB)
(Beschluss des Kreistages vom 25.02.2015)
Pauschalierung einmaliger Leistungen im Rahmen der Leistungsgewährung durch den Landkreis Leipzig nach dem SGB II und XII(PDF, 130 kB)
(Beschluss des Kreistages vom 07.12.2011)
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Donnerstag | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
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