Für Widerspruchs- u. Klageverfahren, Ordnungswidrigkeiten, Unterhaltssicherung und Ermittlungen im Rahmen des Außendienstes ist der Fachbereich Rechtsverkehr zuständig.
Widerspruchsstelle
Die Widerspruchsstelle ist zuständig für:
- Angelegenheiten nach dem Sozialgerichtsgesetz (SSG), wie sozialrechtliches Widerspruchs- und Klageverfahren.
- Vertretung des Kommunalen Jobcenters Landkreis Leipzig vor den Sozialgerichten, Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht.
Ordnungswidrigkeiten
Die Mitarbeitenden dieses Bereiches sind zuständig für:
- die Prüfung, Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Zuständigkeit nach dem SGB II.
- Einschaltung der Staatsanwaltschaft bei Verdacht einer Straftat
- Einschaltung des Hauptzollamtes bei Schwarzarbeitverdacht
Unterhalt / Ersatzansprüche
Die Mitarbeitenden dieses Bereiches sind zuständig für:
- Geltendmachung von kraft Gesetz auf das kommunale Jobcenter Landkreis Leipzig übergegangenen Ansprüchen; § 33 SGB II sowie § 115 SGB X (z.B. Unterhaltsansprüchen, Arbeitsentgelt).
Außendienst
Die Mitarbeitenden dieses Bereiches sind zuständig für:
- die Ermittlung von Sachverhalten im Hinblick auf die Anspruchsvoraussetzungen des Bürgergeldes und zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch (nach § 6 Abs. 1 Satz 2 SGB II).
Öffnungszeiten
Montag | nach Vereinbarung |
Dienstag | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr |
Mittwoch | nach Vereinbarung |
Donnerstag | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Kontakt
Fachbereich Rechtsverkehr
Südstraße 80, Gebäude 62
04668 Grimma
Telefon*: | 03433 241 2751 |
Fax: | 03433 241 7063 |
E-Mail**: | kjc-widerspruchsstelle@lk-l.de |
beBPo***: | Landratsamt Landkreis Leipzig, Kommunales Jobcenter |
* bitte nur für fachbereichsrelevante Vorgänge nutzen!
** kein Zugang für verschlüsselte oder signierte E-Mails
*** Über das besondere Behördenpostfach (beBPo) können z.B. Rechtsanwälte (über deren beA) und Bürger (über deren eBO) eine rechtsverbindliche, elektronische Kommunikation mit dem Kommunalen Jobcenter führen. Weitere Informationen finden Sie unter: Sichere elektronische Kommunikation
- zurück zur Übersicht Bürgerinnen und Bürger