Für Widerspruchs- u. Klageverfahren, Ordnungswidrigkeiten, Unterhaltssicherung und Ermittlungen im Rahmen des Außendienstes ist der Fachbereich Rechtsverkehr zuständig.

Die Widerspruchsstelle ist zuständig für:

  • Angelegenheiten nach dem Sozialgerichtsgesetz (SSG), wie sozialrechtliches Widerspruchs- und Klageverfahren.
  • Vertretung des Kommunalen Jobcenters Landkreis Leipzig vor den Sozialgerichten, Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht.

Die Mitarbeitenden dieses Bereiches sind zuständig für:

  • die Prüfung, Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Zuständigkeit nach dem SGB II.
  • Einschaltung der Staatsanwaltschaft bei Verdacht einer Straftat
  • Einschaltung des Hauptzollamtes bei Schwarzarbeitverdacht

Die Mitarbeitenden dieses Bereiches sind zuständig für:

  • Geltendmachung von kraft Gesetz auf das kommunale Jobcenter Landkreis Leipzig übergegangenen Ansprüchen; § 33 SGB II sowie § 115 SGB X (z.B. Unterhaltsansprüchen, Arbeitsentgelt).

Die Mitarbeitenden dieses Bereiches sind zuständig für:

  • die Ermittlung von Sachverhalten im Hinblick auf die Anspruchsvoraussetzungen des Bürgergeldes und zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch (nach § 6 Abs. 1 Satz 2 SGB II).
Montag nach Vereinbarung
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Fachbereich Rechtsverkehr
Südstraße 80, Gebäude 62
04668 Grimma

Telefon*: 03433 241 2751
Fax: 03433 241 7063
E-Mail**: kjc-widerspruchsstelle@lk-l.de
beBPo***: Landratsamt Landkreis Leipzig, Kommunales Jobcenter

* bitte nur für fachbereichsrelevante Vorgänge nutzen!

** kein Zugang für verschlüsselte oder signierte E-Mails

*** Über das besondere Behördenpostfach (beBPo) können z.B. Rechtsanwälte (über deren beA) und Bürger (über deren eBO) eine rechtsverbindliche, elektronische Kommunikation mit dem Kommunalen Jobcenter führen. Weitere Informationen finden Sie unter: Sichere elektronische Kommunikation