Dein Studium mit dem Landratsamt

Du möchstest beste Aussichten für einen sicheren Jobeinstieg?
Studieren UND Geld verdienen? …und hast Interesse an Rechtsfragen und Spaß an der Arbeit mit Gesetzen?

Dann bewirb Dich für den

Studiengang Allgemeine Verwaltung an der Hochschule Meißen

und triff für deine berufliche Zukunft und den Landkreis Leipzig eine gute Wahl – dich erwartet eine qualitativ hochwertige Ausbildung, Einblicke und viele interessante Praxiserfahrungen bereits während des Studiums und ein gut organisierter Studiengang mit kleinen Seminargruppen.

Campus Hochschule Meißen. Quelle: HSF Meißen Das Studium im Fachbereich Allgemeine Verwaltung bereitet Dich auf eine anspruchsvolle Sachbearbeitung oder mittlere Führungsfunktion in der Landes- und Kommunalverwaltung vor. So kannst du später z.B. Bürgerinnen und Bürger in schwierigen Verwaltungsvorgängen beraten, bearbeitest komplexe Sachverhalte und bist auch in der Lage, Entscheidungen zu verteidigen und juristisch zu argumentieren.
Auf Grund der beabsichtigten vielseitigen Einsatzmöglichkeiten sind die Inhalte des Bachelorstudienganges so angelegt, dass Du nicht nur Gesetze und andere Rechtsvorschriften kennen und auslegen, sondern auch mit betriebswirtschaftlichen Instrumenten umgehen kannst. Zudem vermittelt Dir das Studium das Handwerkszeug zur Planung und Durchführung von Projekten und das Know-How zur Vorbereitung politischer Entscheidungen.

WIE IST DAS STUDIUM STRUKTURIERT UND WELCHE INHALTE WERDEN VERMITTELT?

Das Studium gliedert sich in 4 Semester Theorie und 2 Semester Berufspraxis. Die Theoriemodule absolvierst du in der Hochschule Meißen. Praktische Erfahrungen sammelst du in verschiedenen Ämtern der Landkreisverwaltung und in einem externen Praktikum z.B. bei einer staatlichen oder ausländischen Behörde.
Je nach Einsatzbereich lernst du die Eingriffs- und Leistungsverwaltung, das Haushaltswesen oder die Bereiche Organisation und Personal sowie die Projekt- und Planungsverwaltung kennen und wendest das im Studium erworbene Wissen in der Praxis gleich an.
Zu Beginn des 6. Semesters schreibst du eine Bachelorarbeit, welche du am Ende des Studium verteidi-gen musst. Das Studium endet nach sechs Semestern mit der Erlangung des akademischen Grades Bachelor of Law (LL. B.).

GUTE GRÜNDE FÜR DEIN STUDIUM MIT UNS:

  • attraktive Ausbildungsvergütung während des Studiums (1.400 € brutto monatlich)
  • 30 Tage Urlaub pro Jahr
  • Jahressonderzahlungen
  • einen interessanten und vielseitigen Praxispartner
  • flexible Arbeitszeiten während des Praktikums
  • garantierte Übernahme bei erfolgreichem Abschluss des Studiums

WAS SOLLTEST DU MITBRINGEN?

  • Abitur oder einen anerkannten vergleichbaren Abschluss Ø < 3,0
  • in den Fächern Deutsch und Mathe mindestens Note 3
  • Interesse an der Arbeit mit Gesetzen
  • Lust auf eine anspruchsvolles Studium
  • Begeisterung für die Themen Recht und Wirtschaft
  • Sorgfalt
  • ausgeprägte Motivation
  • Teilnahme am Auswahlverfahren der Hochschule Meißen

HABEN WIR DEIN INTERESSE GEWECKT?

Dann bewirb dich zunächst an der Hochschule Meißen. Das Bewerberportal der HSF Meißen für den Studienbeginn im September 2025 ist ab 1. Juni 2024 geöffnet. Hier kannst du dich für das Auswahlverfahren anmelden.

Nach deiner Anmeldung zum Auswahlverfahren an der Hochschule Meißen sendest du bis 31. Dezember 2024 deine Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, aktuelles Zeugnis) zusammengefasst als PDF-Dokument an uns:

bewerbungen.studium@lk-l.de

WIR FREUEN UNS AUF DEINE BEWERBUNG!

Für Fragen zum Verfahren bzw. zur Bewerbung kannst Du Dich gern an Herrn Graf-Perlich wenden (Tel. 03433 241-1113).

 

Schwerbehinderte Menschen werden ausdrücklich aufgefordert sich zu bewerben. Bewerber (m/w/d) mit Migrationshintergrund sind uns willkommen. Sie müssen als Zulassungsvoraussetzung bei nicht vorhandenem deutschen Schulabschluss zusätzlich die Anerkennung des Schulzeugnisses durch das Landesamt für Schule und Bildung und einen Nachweis über die kompetente Sprachverwendung Stufe C1 (weitere Informationen unter www.jugendmigrationsdienste.de) vorlegen.

Hinweise zum Datenschutz
Wir als Arbeitgeber im öffentlichen Dienst nehmen den Schutz der personenbezogenen Daten unserer Auszubildenden (das schließt auch Bewerberinnen und Bewerber ein) sehr ernst. Gemäß § 26 Bundesdatenschutzgesetz sowie § 11 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz sind wir zur Erfassung und Verarbeitung Deiner Bewerberdaten im Rahmen des Auswahlverfahrens für diese Stelle legitimiert. Die Verarbeitung dieser Bewerberdaten schließt auch deren Weitergabe an die Beteiligten im Auswahlverfahren ein. Die Bewerberdaten werden während des Auswahlverfahrens gespeichert und nach Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht. Beachte in diesem Zusammenhang auch unsere allgemeinen Datenschutzhinweise.

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