Rückblick: 1. Kleingartenwettbewerb des Landkreises Leipzig im Jahr 2019
- "Schönste Kleingartenanlage"

vergrößern Vorrangiges Ziel des Wettbewerbes besteht in der Förderung des ländlichen Kleingartenwesens. Kleingärten haben im Landkreis bedeutende soziale, ökologische und stadtplanerische Funktion. Sie prägen nicht unerheblich die kulturelle Entwicklung und das Miteinander in den Städten und Gemeinden. Das gesamte Kleingartenwesen wäre ohne die vielen ehrenamtlichen Funktionsträger nicht vorstellbar.

Weitere Informationen u.a. zu den Bewerbern und Preisträgern sowie einer erneuten Auflage des Kleingartenwettbewerbes(PDF, 447 kB).


Aufruf zur Teilnahme am 1. Kleingartenwettbewerb des Landkreises Leipzig im Jahr 2019 "Schönste Kleingartenanlage"

vergrößern Das Ziel des Wettbewerbes besteht in der Förderung des ländlichen Kleingartenwesens. Kleingärten haben im Landkreis eine bedeutende soziale, ökologische und stadtplanerische Funktion. Sie prägen nicht unerheblich die kulturelle Entwicklung und das Miteinander in den Städten und Gemeinden. Das gesamte Kleingartenwesen wäre ohne die vielen ehrenamtlichen Funktionsträger nicht vorstellbar.

Für weitere Informationen (Teilnahmebedingungen, Beurteilungskriterien, Wettbewerbsunterlagen usw.) sowie die Teilnahme am Kleingartenwettbewerb beachten Sie bitte nachfolgende Dokumente:
Aufruf zur Teilnahme(PDF, 1,0 MB)
Auslobung(PDF, 205 kB)
Anmeldebogen(PDF, 288 kB)

Für Rückfragen steht Ihnen unten genannte Ansprechpartnerin sehr gern zur Verfügung.


Im Landkreis Leipzig sind 238 Kleingartenvereine als kleingärtnerisch gemeinnützig anerkannt.

Was bedeutet das?

Die Kleingartenorganisationen erhalten die Anerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit vom Landratsamt Landkreis Leipzig auf der Grundlage des Bundeskleingartengesetzes § 2 vom 28.02.1983 (BGBl. I S. 210), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 19.09.2006 (BGBl. I S. 2146, 2147) in der jeweils gültigen Fassung.

Für die Bearbeitung der Anträge der Kleingartenvereine ist die Stabsstelle des Landrates Wirtschaftsförderung/Kreisentwicklung zuständig.

vergrößern vergrößern

Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG)

Das Bundeskleingartengesetz ist ein Schutzgesetz, u. a. schützt es die Pachtpreishöhe, und setzt einige Erwartungen an die Kleingärtner. Die Kleingartenvereine müssen sich gemäß dem Gesetz über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Kleingartenvereinen und Führung der Gemeinnützigkeitsaufsicht vom 12.12.2000 § 1 regelmäßig (im 5-Jahres-Rhythmus) einer Gemeinnützigkeitsprüfung durch die Anerkennungsbehörde unterziehen.

Die Aufsichtspflicht über die Einhaltung der Anforderungen des Bundeskleingartengesetzes in Bezug auf die kleingärtnerische Nutzung der Parzellen obliegt den Vereinsvorständen und dem jeweiligen Kreis- und Regionalverband als Zwischenpächter sowie den Eigentümern des Pachtlandes.

Gemeinnützige Gärten

Die Anerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit sowie die Gemeinnützigkeitsüberprüfung erfolgen auf Antrag der Kleingartenvereine. Die Antragsformulare finden Sie nachfolgend. Zusätzlich sind diese für Mitglieder der Kreis- und Regionalverbände in den Geschäftsstellen erhältlich.

Antrag auf Überprüfung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit(PDF, 158 kB)
Tätigkeitsbericht im Zusammenhang mit der Anerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit(PDF, 204 kB)

Bei Rückfragen steht Ihnen die Stabsstelle des Landrates Wirtschaftsförderung/Kreisentwicklung sehr gern zur Verfügung.

vergrößern vergrößern

Ansprechpartner

Martina Klugmann Kleingärten/ Kriegsgräber/ Infrastruktur Stabsstelle des Landrates Wirtschaftsförderung / KreisentwicklungZimmer: 2.2.5 Stauffenbergstraße 4, Haus 2 04552 Borna Tel.:+49 (3433) 241-1054 Location

 


Für die Pflege und Instandhaltung der anerkannten Kriegsgräber im Landkreis Leipzig sind grundsätzlich die jeweiligen Kommunen zuständig. Hierfür erhalten sie vom Bund Fördermittel als Pflegepauschale und auf Antrag auch Mittel für außerordentliche Instandsetzungen der Gräber und Grabzeichen.

Die Stabsstelle des Landrates Wirtschaftsförderung/Kreisentwicklung fungiert im Rahmen der kommunalen Aufsicht bei der Prüfung des Pflegezustandes und des Instandsetzungsbedarfs als Vermittler zwischen der Landesdirektion Sachsen als Bewilligungsbehörde und den Kommunen des Landkreises.

Friedhof Wurzen, Bild: Martina Klugmannvergrößern Friedhof Colditz, Bild: Stadtverwaltung Colditzvergrößern

Ansprechpartner

Martina Klugmann Kleingärten/ Kriegsgräber/ Infrastruktur Stabsstelle des Landrates Wirtschaftsförderung / KreisentwicklungZimmer: 2.2.5 Stauffenbergstraße 4, Haus 2 04552 Borna Tel.:+49 (3433) 241-1054 Location