Das Raumordnungsverfahren stellt ein vorklärendes Gutachten zur Beurteilung der Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Einzelvorhaben mit überörtlicher Bedeutung, wie bspw. Trassenführung einer Autobahn oder Errichtung großer Einzelhandelseinrichtungen, dar.

Es klärt dabei, ob eine Maßnahme mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist und wie raumbedeutsame Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden können.

Ansprechpartner

Isabella Peissker Raumordnung Stabsstelle des Landrates Wirtschaftsförderung / KreisentwicklungZimmer: 2.2.4 Stauffenbergstraße 4, Haus 2 04552 Borna Tel.:+49 (3433) 241-1057 Location