Baugesetze sollen Menschenleben schützen. Bei der Genehmigung spielen daher auch Statik und Brandschutz eine wichtige Rolle. Baugenehmigungen schaffen Sicherheit für Investitionen: Wer ohne Baugenehmigung investiert, trägt ein sehr hohes Risiko. Wenn ein fertiger Bau ganz oder teilweise nicht genehmigt werden kann, ist er rechtswidrig. Das gilt für jeden Bürger, egal wieviel Geld im Spiel ist. Ein Stopp auf der Baustelle soll daher zunächst verhindern, dass weiteres Geld in ein unsicheres Vorhaben investiert wird.

Welche Konsequenzen eine fehlende Genehmigung haben kann, ist aktuell beim Erlebnishotel Schiffsmühle in Grimma zu beobachten:
  1. Ein Bauherr investiert in Größenordnungen, um seinen Gewerbebetrieb zu erweitern, ohne Baugenehmigung.
  2. Damit riskiert er den Rückbau der Erweiterung und den normalen Betrieb auf dem bisherigen Niveau.
  3. Es gibt große Hürden (z.B. Überschwemmungsgebiet/Außenbereich) aber noch kaum Unterlagen zur Prüfung, daher ist keine Aussage zur Genehmigungsfähigkeit möglich.
  4. Der Bauherr fürchtet um seine Existenz.
  5. Ursache der Existenzgefährdung ist das hohe Risiko, einen Bau ohne die notwendigen Genehmigungen zu beginnen.
Praktisches Problem - Hochwasserschutzmauer Die nahezu fertig gestellte Hochwasserschutzmauer steht bei einer Flut frontal zur Mulde. Bei einem Hochwasser der Größenordnung von 2002 hätte sie einer Wasserwand von etwa 2 m Höhe Stand zu halten und Menschenleben zu schützen. Es liegt bislang weder eine Statik noch ein Nachweis zur Gründung der Mauer vor. Wer jetzt verlangt, schnell und ohne Prüfung zu genehmigen, handelt unverantwortlich. Leidtragende sind Personal und Hotelgäste, die sich im Notfall auf den Schutz dieser Mauer verlassen. Abstrakte Gesetze und Verordnungen schützen konkret Menschenleben, das soll dieses Beispiel zeigen.

Wie geht es weiter? Alle Möglichkeiten eine rechtlich saubere Lösung für die Schiffsmühle zu finden, werden geprüft. Mittlerweile vergeht kein Tag, an dem nicht Gespräche, Vor-Ort-Termine oder Telefonate hierzu stattfinen. Bei den großen Hürden Überschwemmungsgebiet und Außenbereich ist die Stadt Grimma gefragt, hier konstruktiv und rechtskonform mitzuwirken.

Diese Pressemitteilung wurde erstellt von Brigitte Laux.