Der Weißstorch (Ciconia ciconia) gehörte einst zu den weit verbreiteten Brutvögeln des europäischen Tieflands. Jahrhunderte lang war er in vielen Dörfern Deutschlands zu Hause. Heute ist der Bestand stark zurückgegangen. Die Ursachen für den Rückgang sind verschiedener Natur (Stromschlag, sich rapide verschlechternde Ernährungsbedingungen, Zersiedlung der Landschaft usw).

Im Landkreis Leipzig werden gegenwärtig 45 beflogene Horststandorte gezählt. Auch in Sachsen sind in den vergangenen Jahren trotz der Betreuung der Storchenhorste immer wieder Verluste zu beobachten gewesen. Diese sind nicht nur auf die o. g. Ursachen zurück zu führen. In den letzten Jahren ist der zunehmende Trend zu beobachten, bei verschiedenen Anlässen Feuerwerke abzubrennen. Gemeint sind nicht nur Höhenfeuerwerke, sondern auch kleine Feuerwerke, die z.B. bei Familienfeiern veranstaltet werden. Diese können in der Nähe von besetzten Storchenhorsten eine verheerende Auswirkung haben. Insbesondere die Knalleffekte und hoch steigende Raketen führen dazu, dass die Altvögel panikartig die Horste verlassen. Die Eier oder Jungvögel kühlen aus, verhungern oder werden von Greifvögeln geschlagen. Schon alleine aus dem Grund, dass Störche in der regionalen Kultur eine große Rolle spielen, sollte alles getan werden, diese Vögel zu schützen und auf das Abbrennen von Feuerwerken in der Nähe von Storchenhorsten während der Brutzeit und Aufzuchtzeit der Jungen zu verzichten. Sollte es dennoch ohne ein Feuerwerk nicht gehen, ist je nach Intensität des Feuerwerks ein Mindestabstand von mindestens 1.000 m zum besetzten Storchenhorst einzuhalten.

Wir weisen darauf hin, dass eine erhebliche Störung von Weißstörchen während der Brutzeit eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

Dr. Lutz Bergmann, Amtsleiter Umweltamt

Diese Pressemitteilung wurde erstellt von Brigitte Laux.