Am 20.05.2015 hat der Kreistag des Landkreises Leipzig die zweite Änderung der Satzung über die Inanspruchnahme von Leistungen und die Erhebung von Benutzungsgebühren für Leistungen des Feuerwehrtechnischen Zenturms (FTZ) beschlossen. Sie wird zum 01.06.2015 wirksam.

Die Änderung finden Sie als Dokument im Download.

 

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Diese Pressemitteilung wurde erstellt von Brigitte Laux.