Auf der Grundlage der im Rahmen der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung aufzubringenden Kosten erfolgte eine turnusgemäße Neuberechnung der dafür erforderlichen Gebührensätze. Die neuen Sätze werden ab dem 01.11.2015 erhoben.

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Diese Pressemitteilung wurde erstellt von Brigitte Laux.