Die Unterschutzstellung dieser Holzarten führt dazu, dass Eigentümer dieser Hölzer bei Kontrollen ab dem 01.01.2017 die legale Herkunft nachweisen müssen. Dieser Nachweis entfällt, wenn der Bestand an diesen Hölzern bis zum 01.01.2017 beim Umweltamt gemeldet wird. Das Umweltamt empfiehlt deshalb allen Händlern und Produzenten, die mit diesen Holzarten handeln oder diese verarbeiten, die Altbestände bis zum 01.01.2017 beim Umweltamt zu melden.

Dies betrifft auch alle Verarbeitungsstufen einschließlich der Endprodukte (Musikinstrumente, Möbel, Furniere, Täfelungen, Parket usw).  Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Umweltamtes unter der Telefonnummer 03437 9841947 zur Verfügung.

 

Diese Pressemitteilung wurde erstellt von Konstanze Morgenroth.