Der Unterhaltsvorschuss dient der Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter oder Väter durch Leistungen der öffentlichen Hand. Mit der gesetzlichen Neuregelung können nunmehr auch Kinder im Alter zwischen 12 und 18 Jahren Unterhaltsvorschuss erhalten. Auch die Höchstbezugsdauer von 72 Monaten ist entfallen.

Der Unterhaltsvorschuss bietet übergangsweise Hilfe in einer schwierigen Lebens- und Erziehungssituation und soll den alleinerziehenden Elternteil entlasten. Dabei soll der eigentlich barunterhaltspflichtige Elternteil nicht aus seiner Verantwortung entlassen werden. Ist er ganz oder teilweise leistungsfähig, wird die verauslagte Unterhaltsvorschussleistung von ihm zurückgefordert.

Die vom Bundestag beschlossene Gesetzänderung wurde am 17.08.2017 veröffentlich und tritt rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft. Anspruchsberechtigte Alleinerziehende, die rückwirkend ab dem 1. Juli 2017 aufgrund der Gesetzesänderung Unterhaltsvorschuss in Anspruch nehmen möchten, müssen jedoch bis 30.09.2017 einen Antrag stellen. Die Anträge finden Sie auf der hier auf unserer Homepage oder in den Standorten Grimma (Bahnhofstr. 5, Haus 7) und Borna (Stauffenbergstr. 4, Haus 6)

Alle aktuell im laufenden Leistungsbezug stehenden Unterhaltsvorschussberechtigte müssen keinen neuen Antrag aufgrund des Änderungsgesetztes zum 01.07.2017 stellen. Sie werden angeschrieben, sofern von Ihnen ergänzende Angaben und Unterlagen erforderlich sind.

Sprechzeiten entfallen kurzfristig

Um eine zügige Abarbeitung der bereits über 1.200 vorliegenden Anträge zu gewährleisten, wird der Bereich Unterhaltsvorschuss in Borna vom 11.09.2017 - 15.09.2017 und in Grimma vom 18.09.2017-22.09.2017 keine Sprechzeiten durchführen.

Wir bitten von telefonischen Nachfragen zur Bearbeitung von Anträgen abzusehen. Nur bei dringenden Nachfragen wenden Sie sich bitte an Frau Lauzait:

Telefon: 03437/984 2141

FAX:     03437/984 99 2141

E-Mail:   martina.lauzait@lk-l.de.

Diese Pressemitteilung wurde erstellt von Brigitte Laux.