Arbeitgeber sind ab 2023 verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Arbeitnehmende müssen sich dann lediglich noch "krank melden", die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen.

Für Kundinnen und Kunden des Jobcenters Landkreis Leipzig gilt diese Neuerung allerdings noch nicht. Sie müssen weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("gelber Krankenschein") im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit vorlegen.

Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist für Kundinnen und Kunden wichtig, damit sie im Fall einer Erkrankung weiterhin Leistungen vom Jobcenter erhalten können. 

Auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen müssen die Bescheinigung im Krankheitsfalle weiterhin im Jobcenter bzw. dem Maßnahme- oder Bildungsträger vorlegen.

Sollten Sie diese Bescheinigung nicht von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt erhalten, fragen Sie bitte bei aktiv danach.

Übrigens: ab 2024 ist es geplant, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch durch die Jobcenter elektronisch bei den Krankenkassen abgerufen werden können.

Diese Pressemitteilung wurde erstellt von Brigitte Laux.