Zum 1. September wird der Bockwitzer See für den Gemeingebrauch freigegeben. Damit ist im nördlichen Teil des Gewässers das Baden erlaubt. Dort darf auch mit Kannen oder Eimern Wasser entnommen werden. Das Baden und das Schöpfen mit Handgefäßen wird auf die Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang beschränkt.  

Der weit größere südliche Teil des Gewässers liegt im Naturschutzgebiet "Bockwitz", im europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000 mit dem Flora-Fauna-Habitat-Gebiet und dem Vogelschutzgebiet "Bergbaufolgelandschaft Bockwitz". Er bleibt für die Nutzung gesperrt, gelbe Tonnen und Bojenketten markieren die Grenze. 

In der Einteilung des Sees in einen Badebereich und ein geschütztes Gebiet sieht Landrat Henry Graichen einen guten Kompromiss, um Erholung und Naturschutz unter einen Hut zu bekommen: "Der Bockwitzer See hat sich im Vergleich zu anderen Tagebaugewässern naturnah entwickelt, diesen Weg wollen wir weitergehen. Künftig kann der See zum Baden genutzt werden, gleichzeitig bleiben die Schutzgebiete erhalten und sind für Naturliebhaber, Wanderer und Radfahrer zur Erholung nutzbar." 

Oliver Urban, der Bornaer Oberbürgermeister, erinnert daran, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger seit Jahren wünschen, den Bockwitzer See zur Erholung nutzen zu können. Nun seien alle nötigen Vorrausetzungen geschaffen worden, um das Baden zu erlauben. "Ein großer Dank gilt allen beteiligten Behörden, die an dem Ziel "Gemeingebrauch am Bockwitzer See" gearbeitet haben. Der Dank schließt auch alle ehrenamtlich Engagierte, insbesondere die Mitglieder des Bockwitz-Ausschusses des Stadtrates ein", so Urban. Nun sei es die Aufgabe Aller, zukünftig einen geordneten Badebetrieb sicherzustellen. 

Der Kitzschener Bürgermeister Mike Schramm freut sich, dass die Nutzung jetzt in geregelte Bahnen gelenkt wird. "Damit ist ein erster Schritt getan und wir können die weitere Entwicklung planen, die wir zugunsten der Natur umsetzen möchten." Die Menschen sollen hier einen naturbelassenen See vorfinden, der nicht kommerziell genutzt wird, so Schramm weiter. Das hebe den Bockwitzer See hervor.

Nutzung ohne Boote und SUPs, auch Angeln ist nicht gestattet

Durch die Ausweisung der Schutzgebiete gelten bereits zahlreiche Regelungen und Beschränkungen, die sich nun auch in der Allgemeinverfügung des Landkreis Leipzig zum Gemeingebrauch finden. So sind Wasserfahrzeuge auf dem Bockwitzer See generell nicht erlaubt, das gilt auch für StandUpPaddeling-Boards und ähnliches. Es dürfen keine Fischereigeräte und Nahrung für Fische eingebracht werden, auch der Eissport ist im bzw. auf dem gesamten Gewässer verboten. 

Wasserqualität 

Das Wasser des Bockwitzer Sees hat mit ca. 1000 mg/l einen sehr hohen Sulfatgehalt. Auch der  pH-Wert liegt mit derzeit 3,7 unter dem für Badequalität empfohlenem Wert. Badewillige sollten daher prüfen, ob sie das saure Wasser vertragen oder ob es zu Hautreizungen, -rötungen oder anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommt. Das Tränken von Tieren ist gestattet, wegen der Wasserqualität wird aber vom regelmäßigen Tränken mit Wasser aus diesem See abgeraten.

Kompromiss zwischen Erholung und Naturschutz

Vorangegangen war ein langes Verfahren, in dem die Städte Borna und Kitzscher, die LMBV als verantwortliches Bergbauunternehmen und Eigentümerin einiger Grundstücke, die Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU), die ebenfalls Flächeneigentümerin ist, sowie eine Reihe weiterer Träger öffentlicher Belange und die breite Öffentlichkeit einbezogen waren. 

Die Stellungnahmen zum Entwurf der Allgemeinverfügung wurden ausgewertet und Vorschläge teilweise übernommen. Neben den zahlreichen Hinweisen gab es auch Einwände. Vor allem die LaNu legte Wert auf die naturschutzfachlichen Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf das national und europarechtlich geschützte Gebiet, das auf dem Gewässer im jetzt festgelegten Verbotsgebiet liegt. 

Besucherlenkung  soll Störungen minimieren  

Ende Mai 2023 konnte in einer Beratung im Landratsamt mit den Städten Borna und Kitzscher sowie der LaNu eine Einigung erzielt werden, die die Zulassung des Gemeingebrauchs ermöglicht. So wurden u.a. Maßnahmen  vereinbart, um die Badegäste an die Badebereiche zu lenken. Dazu zählt die Sperrung des Parkplatzes an der B 176, die bis 1. September erfolgen wird. 

Über Schilder sollen die Besucher zum See informiert werden. Zudem werden die Städte Borna und Kitzscher im September die Benutzung des Sees durch eigene Satzungen regeln, um ein Fehlverhalten der Badegäste möglichst auszuschließen.Einzig auf die Toiletten muss in diesem Jahr noch verzichtet werden, sie sollen aber zu Beginn der Badesaison 2024 fertig gestellt sein.

Zum Bockwitzer See

Der Bockwitzer See befindet sich auf dem Territorium der Städte Borna und Kitzscher. Er hat eine Fläche von etwa 172 ha und der aktuelle Wasserstand liegt bei + 146,5 m NHN. An der tiefsten Stelle ist das Gewässer 20 m tief. Er ist ein künstliches Gewässer in der sogenannten Hohlform des bis 1992 in Betrieb befindlichen Tagebaus Bockwitz, befindet sich noch in Herstellung und noch teilweise im Eigentum der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) sowie weiterer Eigentümer.

Allgemeinverfügung mit Karte

Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Landkreis Leipzig zur Zulassung und zur Regelung des Umfangs des Gemeingebrauchs am Bockwitzer See vom 21.08.2023 finden Sie im Dokumente  Download.  In der Karte ist die für den Gemeingebrauch nutzbare Fläche hellblau, das Naturschutzgebiet dunkelblau dargestellt. 

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Diese Pressemitteilung wurde erstellt von Brigitte Laux.