Die Ergebnisse der Landtagswahl finden Sie am Sonntag im Laufe des Abends auf der Seite https://www.wahlen.sachsen.de/landtagswahl-2024-wahlergebnisse.php

Hinweis des Landeswahlleiters

Bei der Landtagswahl am 1. September 2024 kann jede wahlberechtigte Person zwei Stimmen abgeben. Beide Stimmen können demselben Wahlvorschlagsträger oder unabhängig voneinander vergeben werden.

Möglich ist außerdem, nur eine der beiden Stimmen abzugeben. Die nicht abgegebene Stimme zählt dann als ungültig.

  • Linke Stimmzettelseite - Direktstimme (Erststimme): entscheidet, welche Direktbewerberin bzw. welcher Direktbewerber aus dem Wahlkreis in den Sächsischen Landtag einzieht. Gewählt ist die Kandidatin bzw. der Kandidat mit den meisten Erstimmen im Wahlkreis. Der Freistaat Sachsen ist hierzu in 60 Wahlkreise untergliedert.
  • Rechte Stimmzettelseite - Listenstimme (Zweitstimme): entscheidet über die Wahl der Landesliste einer Partei. Für die Vergabe der Listenstimmen im Freistaat Sachsen stehen 19 Landeslisten von Parteien zur Auswahl. Der Zweitstimmenanteil bestimmt die künftige parlamentarische Stärke einer Partei.

"Die Wählerinnen und Wähler kennzeichnen ihre Stimmabgabe auf dem Stimmzettel eindeutig, am besten durch ein Kreuz innerhalb der aufgedruckten Kreise. Damit erleichtern sie den Wahlvorständen am Wahlabend die Auszählung.", so Landeswahlleiter Martin Richter.

Regulär werden 120 Sitze im Sächsischen Landtag verteilt. Dies werden durch Parteien besetzt, deren Landeslisten mindestens fünf Prozent der gültigen Listenstimmen im Freistaat Sachsen erhalten oder die in mindestens zwei Wahlkreisen ein Direktmandat errungen haben. Die Sitzzahl kann sich durch sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate erhöhen.

Diese Pressemitteilung wurde erstellt von Brigitte Laux.