Überwachung von Einrichtungen, die Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände sowie Tabakerzeugnisse herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen
Die aus der Nutzhanfpflanze gewonnene Einzelsubstanz Cannabidiol (CBD) sowie alle weiteren Cannabinoide (z. B. HHC, CBG, CBN) werden lebensmittelrechtlich als "Neuartige Lebensmittel" oder "Novel Food" eingestuft, da kein nennenswerter Verzehr in der Europäischen Union vor dem 15. Mai 1997 als Lebensmittel belegt ist. Sie benötigen daher eine entsprechende Zulassung, welche bislang nicht erfolgt ist. Im Sinne eines vorsorgenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes soll durch eine Allgemeinverfügung das Inverkehrbringen dieser Substanzen als Lebensmittel unterbunden werden.