Beschreibung

Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, kann diese um zusätzliche Klassen erweitert werden, beispielsweise wenn Sie bereits die Fahrerlaubnisklasse A für Motorrad besitzen und eine zusätzliche Fahrerlaubnisklasse B für PKW erwerben.

Sollten Sie bislang die Fahrerlaubnisklasse AM und/oder L und/oder T besessen haben, welche keine Probezeit verlangen, beginnt diese jedoch mit der erstmaligen Erteilung einer probezeitpflichtigen Fahrerlaubnisklasse.

Der Originalführerschein muss bei der Abholung des neu ausgestellten Kartenführerscheins bei der Führerscheinstelle vorgelegt werden, da dieser entwertet und eingezogen wird. Bei Nichtvorlage erfolgt keine Aushändigung des neuen Kartenführerscheins.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung muss der Antragsteller persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde vorsprechen und in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.

Aus diesem Grund sind grundsätzlich der gültige Personalausweis oder
Reisepass (nur bei Reisepass: zusätzlich Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt, nicht älter als 3 Monate!) vorzulegen.

Für alle Verfahren ist der förmliche Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis mit Angabe zur Fahrschule, Prüforganisation und Prüfort mitzubringen (erhältlich bei der Fahrschule).

Fahrerlaubnisklassen A1, A2, A, B, BE, AM, L und T

  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm), die Passbildvorgaben sind einzusehen unter www.epass.de
  • aktueller Führerschein
  • Teilnahmebescheinigung Ausbildung "Erste Hilfe"
  • Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)

Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE

  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm), die Passbildvorgaben sind einzusehen unter www.epass.de
  • aktueller Führerschein
  • Teilnahmebescheinigung Ausbildung „Erste-Hilfe“ (falls noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C- oder D )
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)

Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE

  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm), die Passbildvorgaben sind einzusehen unter www.epass.de
  • aktueller Führerschein
  • Teilnahmebescheinigung Ausbildung „Erste-Hilfe“ (falls noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C- oder D )
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
  • Bescheinigung Untersuchung besondere Anforderungen - Leistungsdiagnostik (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
  • behördliches Führungszeugnis (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)

Kosten

  • 42,60 Euro (ohne Probezeit)
  • 43,60 Euro (mit Probezeit)
  • Zusätzliche 5,00 Euro (im Fall eines späteren Direktversandes des Führerscheines)
  • Bei Beantragung mehrerer Fahrerlaubnisklassen sind abweichende Kosten möglich

Mitarbeiter

Borna

  • SG Fahrerlaubniswesen Dienststelle Borna Straßenverkehrsamt SG Fahrerlaubniswesen Stauffenbergstraße 4, Haus 6 04552 Borna Tel.:+49 3433 241 2050 Fax:+49 3437 984 7086 Location

Grimma

  • SG Fahrerlaubniswesen Außenstelle Grimma Straßenverkehrsamt SG Fahrerlaubniswesen Karl-Marx-Straße 22, Haus 2 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 2051 Fax:+49 3437 984 7086 Location
  • Herr Brauer Sachgebietsleiter SG FahrerlaubniswesenZimmer: 124 Karl-Marx-Straße 22, Haus 2 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 2060 Fax:+49 3437 984 7086 Location