Bodenschutz

Der Boden erfüllt im Naturhaushalt vielfältige Funktionen. So filtert er beispielsweise Niederschlagswasser und ist Lebensraum für viele Tiere. In der Landwirtschaft sichert der Boden die Versorgung der Kulturpflanzen mit Wasser und Nährstoffen. Der Boden ist somit ein wichtiger landwirtschaftlicher Produktionsfaktor. Er steht nur begrenzt zur Verfügung und ist nicht vermehrbar. Die wichtigste rechtliche Grundlage für den Bodenschutz im Freistaat Sachsen bildet das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG). Die Zielstellung des BBodSchG ist der Schutz des Bodens vor schädlichen Einflüssen sowie die Verbesserung und Wiederherstellung des Bodenzustandes. Das verpflichtet denjenigen, der auf den Boden einwirkt, zur Vorsorge und gegebenenfalls auch zur Gefahrenabwehr, um schädliche Bodenveränderungen abzuwenden und die Bodenfunktionen nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen.

Das Landratsamtes Landkreis Leipzig, als untere Bodenschutzbehörde ist sachlich zuständig für:

  • Vollzug bodenschutzrechtlicher Gesetze und deren Verordnung als untere
    Bodenschutzbehörde
  • Überwachung von Maßnahmen des Auf- und Einbringens von Materialien auf und in
    den Boden /Rekultivierunsgmaßnahmen
  • Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen bei Verstößen gegen bodenschutz-
    rechtliche Vorschriften

Mitarbeiter

Grimma

  • Kathrin Ballmann SG Altlasten/Bodenschutz/AbfallrechtZimmer: 321 Karl-Marx-Straße 22, Haus 1 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 1958 Fax:+49 3437 984 7096 Location
  • Anja Günther SG Altlasten/Bodenschutz/AbfallrechtZimmer: 311 Karl-Marx-Straße 22, Haus 1 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 1954 Fax:+49 3437 984 7096 Location
  • Peter Richter SG Altlasten/Bodenschutz/AbfallrechtZimmer: 313 Karl-Marx-Straße 22, Haus 1 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 1957 Fax:+49 3437 984 7096 Location
  • Franka Steingrüber SG Altlasten/Bodenschutz/AbfallrechtZimmer: 314 Karl-Marx-Straße 22, Haus 1 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 1953 Fax:+49 3437 984 7096 Location