Die Fachkraft- und Sachkostenförderung für die Angebote nach §§ 11, 12, 14, 16, 28 und 52 SGB VIII, die in der Jugendhilfeplanung verankert sind, wird für hauptamtliche Fachkräfte im Landkreis Leipzig gewährt.
Die Antragstellung hat bis zum 31. Juli des Vorjahres bei der Bewilligungsbehörde (Jugendamt Landkreis Leipzig) schriftlich mit den Antragsformularen zu erfolgen.
Der Verwendungsnachweis ist bei der Bewilligungsbehörde unter Verwendung der entsprechenden Vordrucke bis zum 31. Januar des Folgejahres vorzulegen
Alles Weitere entnehmen Sie bitte der Richtlinie zur Förderung der Jugendhilfe im Landkreis Leipzig (RL) Jugendhilfe ab dem Förderjahr 2019.

Die Richtlinie und entsprechende Formulare finden Sie unter dem Punkt Dokumente.

Hinweis: Teilfachpläne und Fachstandards finden Sie unter der Rubrik Jugendhilfeplanung- Dokumente.

 

Fragen und Anträge richten Sie bitte per E-Mail an ja-foerderung@lk-l.de

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