Landkreis Leipzig macht seine Schulen fit für die Zukunft!

Mit dem DigitalPakt Schule unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur. Ziele des Digitalpaktes sind der flächendeckende Aufbau einer zeitgemäßen digitalen Bildungsinfrastruktur.

Im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten stellt der Bund laut Verwaltungsverein -barung vom 17.05.2019 für Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur 5 Milliarden Euro zur Verfügung. Das Land Sachsen verpflichtet sich digitale Bildung durch pädagogische Konzepte, Anpassung von Lehrplänen und Umgestaltung der Lehrerausbildung und -weiterbildung umzusetzen.

Auf Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gewährung von Zuwendungen zur Herstellung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur in Schulen (RL Digitale Schulen) vom 21. Mai 2019 hat der Landkreis Leipzig für alle 10 in seiner Trägerschaft befindlichen Schulen am 11.05.2020 Zuwendungen in Höhe von 1.823.800,00 € beschieden bekommen.

Die Förderung dient neben der Herstellung eines leistungsfähigen passiven Datennetzes, auch dem Aufbau, der Erweiterung / Verbesserung der digitalen Vernetzung sowie der Einrichtung eines flächendeckenden, drahtlosen Netzzugangs (WLAN) in den Klassenräumen und Fachkabinetten der Schulen, welche Grundvoraussetzung für die Nutzung der entsprechenden Anzeige- und Interaktionsgeräte (Displays und interaktive Whiteboards) und mobiler Endgeräte im Unterricht sind.

Voraussetzung hierzu ist das technisch-pädagogische Konzept jeder einzelnen Schule (Medienbildungskonzept), welches im Rahmen der Antragstellung durch die Schulen erarbeitet wurde. Denn nur wenn der Aufbau von digitalen Lerninfrastrukturen stimmig aus pädagogischen Konzepten heraus entwickelt wird, zahlen sich die Investitionen auch langfristig aus. Genauso wichtig ist die Qualifizierung von Lehrkräften. Lehrerinnen und Lehrer müssen ausreichend qualifiziert sein, um digitale Medien nutzen und digitale Kompetenzen vermitteln zu können.

Sofortausstattungsprogramm digitale Endgeräte

Mit dem Ziel der Ausstattung der Schulen mit mobilen digitalen Endgeräten zur Ausleihe an bedürftige Schüler, hat der Koalitionsausschuss des Bundes beschlossen, dafür 500 Millionen Euro zusätzlich zur Basisfinanzierung des DigitalPakts bereitzustellen, um für mehr Bildungsgerechtigkeit zu sorgen.

Nicht alle Eltern sind in der Lage, ihren Kindern ein mobiles Endgerät für das digitale Lernen zu Hause zu kaufen. Außerdem soll es die Schulen dabei unterstützen, Online-Lehrmaterial zu erstellen. Dafür ist vorgesehen, dass den Schulen eine Förderung der Ausstattung für Online-Lerninhalte gewährt werden kann. Diese Ausstattung umfasst Hard- und Software – wie etwa Aufnahmetechnik und zur Bearbeitung nötige Softwarepakete-, aber auch Schulungen, sofern diese erforderlich sind.
Aus diesem Programm hat der Landkreis Leipzig ein Schulbudget in Höhe von 187.315,97 Euro erhalten. Mit diesen Mitteln wurde die Beschaffung der sogenannten „Corona-Laptops“ in den landkreiseigenen Schulen realisiert. Insgesamt konnten 328 Geräte beschafft werden, die den Schülern leihweise zur Verfügung gestellt werden können.

Ausstattungsprogramm Leihgeräte für Lehrkräfte

Mit einer dritten Bund-Länder-Vereinbarung hat der Bund sein Engagement zur Digitalisierung der Schulen weiter verstärkt. Zusätzliche 500 Millionen Euro stehen bereit, Lehrerinnen und Lehrer mit Laptops ausstatten zu können.

Die dritte Verwaltungsvereinbarung trat am 28.1.2021 in Kraft. Die zusätzliche Investitionshilfe soll den Ausbau digitaler Lehr-, Lern- und Kommunikationsmöglichkeiten für Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte weiter verbessern: Lehrkräfte können die von den Schulträgern leihweise zur Verfügung gestellten Laptops, Notebooks oder Tablets flexibel für die Unterrichtsvorbereitung und die Durchführung digitaler Unterrichtsformen nutzen.

Unter Berücksichtigung der schulbezogenen Medienbildungskonzepte der Schulen beschafft der Landkreis Leipzig 330 solcher Geräte.

 

Diese Maßnahme wird gefördert aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und wird mitfinanziert aus Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.

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