Beschreibung

Seit dem 19. Januar 2013 ist in Deutschland die 3. EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft. Diese besagt, dass hierzulande alle Führerscheindokumente ab diesem Zeitpunkt auf 15 Jahre zu befristen sind. Bis zum 19.01.2033 sind alle unbefristeten Dokumente umzutauschen.

Folgenden Stufenplan für den Führerscheinumtausch hat der Bundesrat beschlossen:

Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerschein

I. Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Papierführerschein umgetauscht sein muss
vor 1953 19.01.2033
1953 - 1958 19.07.2022
1959 - 1964 19.01.2023
1965 - 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

II. Kartenführerscheine, die ab dem 01. Januar 1999 ausgestellt sind *:

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 - 2001 19.01.2026
2002 - 2004 19.01.2027
2005 - 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 - 18.01.2013 19.01.2033

* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Den Antrag auf Umstellung können Sie entweder mit vorheriger Terminvereinbarung über unsere Online-Terminbuchung persönlich in unsere Behörde stellen oder Sie übermitteln uns den Antrag per Post.

Umtausch bei persönlicher Vorsprache

Bei persönlicher Vorsprache buchen Sie bitte über unsere Online-Terminbuchung einen Termin. Zur Antragstellung wird Ihr alter Papierführerschein für 6 Wochen befristet und Sie erhalten den neuen EU-Kartenführerschein von der Bundesdruckerei direkt zu Ihnen nach Hause gesandt. Sie müssen keinen neuen Termin für die Abholung buchen.

Erforderliche Unterlagen

• gültiger Personalausweis (alternativ: gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt, nicht älter als 3 Monate)
• biometrisches Lichtbild -nicht älter als 2 Jahre- (35 x 45 mm), die Passbildvorgaben sind einzusehen unter www.epass.de
• Originalführerschein (Papierführerschein oder unbefristeter EU-Kartenführerschein)
• wenn vorhanden VK 30 Karte („graue Karte“ in A5-Größe, die innerhalb der DDR den Fahrerlaubnisinhabern zum Nachweis der Fahrerlaubnis ausgestellt wurde)
• Karteikartenabschrift, wenn der Altführerschein nicht im jetzigen Gebiet des Landkreises Leipzig ausgestellt wurde

Hinweise zur Karteikartenabschrift:

Inhaber eines nicht im jetzigen Gebiet des Landkreises Leipzig ausgestellten Papierführerscheines, benötigen zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Behörde, die den Papierführerschein ausgestellt hat. Die Karteikartenabschrift ist von Ihnen zu beantragen und wird direkt an uns gesandt.

Kosten

Die Gebühren für die Ausstellung eines EU-Kartenführerscheines inklusive des Direktversands betragen 30,40 EUR.

Umtausch bei Antragstellung per Post

Für Sie besteht auch die Möglichkeit, bei uns die Umstellung auf einen neuen EU-Kartenführerschein per Post zu beantragen. Beachten Sie hierbei die Checkliste bei den aufgeführten Dokumenten. Nur vollständig ausgefüllte Anträge können bearbeitet werden. Wir informieren Sie per E-Mail über den Eingang Ihres Antrages und wann der neue EU-Kartenführerschein zur Abholung bei uns bereitliegt. Bitte sehen Sie von persönlichen, telefonischen oder schriftlichen Sachstandsanfragen ab. Die Beantwortung dieser Anfragen ist sehr zeitintensiv und verlängert die Bearbeitungszeit.

Erforderliche Unterlagen

• vollständige Kopie (Vorder- und Rückseite) Ihres gültigen Personalausweises (alternativ: vollständige Kopie Ihres gültigen Reisepasses mit Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt, nicht älter als 3 Monate)
• vollständig ausgefülltes Antragsformular mit Unterschrift
• ausgefülltes Foto- und Unterschriftenblatt
• biometrisches Lichtbild -nicht älter als 2 Jahre- (35 x 45 mm), die Passbildvorgaben sind einzusehen unter www.epass.de
• vollständige Kopie des originalen Führerscheines
• wenn vorhanden, Kopie VK 30 Karte im Original („graue Karte“ in A5-Größe, die innerhalb der DDR den Fahrerlaubnisinhabern zum Nachweis der Fahrerlaubnis ausgestellt wurde)
• Karteikartenabschrift, wenn der Altführerschein nicht im jetzigen Gebiet des Landkreises Leipzig ausgestellt wurde

Hinweise zur Karteikartenabschrift:

Inhaber eines nicht im jetzigen Gebiets des Landkreises Leipzig ausgestellten Papierführerscheines benötigen zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Behörde, die den Papierführerschein ausgestellt hat. Die Karteikartenabschrift ist von Ihnen zu beantragen und wird direkt an uns gesandt.

Kosten

Die Gebühren für die Ausstellung eines EU-Kartenführerscheines betragen 25,30 EUR. Diese sind bei der Abholung des Führerscheines in unserer Behörde zu entrichten.

Abholung

Nur bei postalischer Antragstellung werden Sie per E-Mail darüber informiert, dass der neue EU-Kartenführerschein bei uns zur Abholung bereitliegt. Dazu informieren wir Sie, in welcher Dienststelle der Führerschein abgeholt werden kann. Über unsere Online-Terminbuchung, buchen Sie dann einen Termin zur Abholung des Führerscheines.
Bei der Abholung des neu ausgestellten Kartenführerscheines müssen Sie persönlich erscheinen. Eine Vertretung ist nicht möglich. Zur Abholung ist Ihr Altführerschein und ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen. Im Fall der Nichtvorlage erfolgt keine Aushändigung des neuen Kartenführerscheines. Auf Wunsch wird Ihnen der alte Führerschein entwertet wieder ausgehändigt.

Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die:

Online-Terminbuchung.

Mitarbeiter

Borna

  • SG Fahrerlaubniswesen Dienststelle Borna Straßenverkehrsamt SG Fahrerlaubniswesen Stauffenbergstraße 4, Haus 6 04552 Borna Tel.:+49 3433 241 2050 Fax:+49 3437 984 7086 Location

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