Beschreibung

Wenn Sie ein Kraftfahrzeug zur gewerbsmäßigen und / oder zur entgeltlichen Beförderung von Fahrgästen nutzen möchten oder für die Beförderung von Personen eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Voraussetzungen:

• Der Bewerber muss das 21 Lebensjahr – bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen das 19. Lebensjahr – vollendet haben und

• nachweisen, dass er seit mindestens zwei Jahren eine EU- EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem in Anlage 11 FeV aufgeführten Staat – bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr - besitzt oder innerhalb der letzten fünf Jahre besessen hat.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung muss der Antragsteller persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde vorsprechen und in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.

Aus diesem Grund sind grundsätzlich der gültige Personalausweis oder
Reisepass (nur bei Reisepass: zusätzlich Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt, nicht älter als 3 Monate!) vorzulegen.

Weitere Unterlagen:
• Kartenführerschein
• behördliches Führungszeugnis (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
• Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 Nr. 1 FeV, (bei Antragsstellung nicht älter als 1 Jahr)
• Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 FeV (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
• Bescheinigung Untersuchung besondere Anforderungen – Leistungsdiagnostik gemäß Anlage 5 Nr. 2 FeV (bei Antragsstellung nicht älter als 1 Jahr)
• Nachweis der Fachkunde
• Bei Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr: Bescheinigung Untersuchung besondere Anforderungen – Leistungsdiagnostik gemäß Anlage 5 Nr. 2 FeV (bei Antragsstellung nicht älter als 1 Jahr)
• Nachweis Erste Hilfe (bei Krankenkraftwagen)

Kosten

  • bei erstmaliger Erteilung 43,90 EUR
  • bei Verlängerung 38,00 EUR

Mitarbeiter

Borna

  • SG Fahrerlaubniswesen Dienststelle Borna Straßenverkehrsamt SG Fahrerlaubniswesen Stauffenbergstraße 4, Haus 6 04552 Borna Tel.:+49 3433 241 2050 Fax:+49 3437 984 7086 Location

Grimma

  • SG Fahrerlaubniswesen Außenstelle Grimma Straßenverkehrsamt SG Fahrerlaubniswesen Karl-Marx-Straße 22, Haus 2 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 2051 Fax:+49 3437 984 7086 Location
  • Herr Brauer Sachgebietsleiter SG FahrerlaubniswesenZimmer: 124 Karl-Marx-Straße 22, Haus 2 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 2060 Fax:+49 3437 984 7086 Location