Unterstützungsangebote bei außerhäuslicher Unterbringung von Schülern (§ 38a SächsSchulG, SächsSchulULeistVO)

Seit dem 01. Januar 2009 gewährt der Landkreis Leipzig auf Grundlage des § 38a des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG) den Schülern mit Hauptwohnsitz im Landkreis Leipzig während der Zeit des Unterrichts an der Schule eine finanzielle Unterstützung zu den Ausgaben für eine notwendige auswärtige Unterbringung nach Maßgabe der Sächsische Schülerunterbringungsverordnung – SächsSchulULeistVO). Die Gewährung einer finanziellen Unterstützung für entstandene Fahrtkosten ist in der SächsSchulULeistVO nicht vorgesehen.

Leistungsberechtigung für Berufs- und Internatsschüler

Anspruch auf Leistung haben Berufsschüler, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Hauptwohnsitz des Schülers liegt im Landkreis Leipzig
  • Der Schüler muss sich in einem Berufsausbildungsverhältnis befinden und eine Klasse mit einem von der Schulaufsichtsbehörde festgelegten Einzugsbereich besuchen. Erfasst sind auch Schüler, die aufgrund einer Vereinbarung zwischen Sächsischen Ministerium für Kultus und Sport (SMK) und dem jeweiligen Land eine Berufsschulklasse außerhalb des Freistaates Sachsen besuchen.
  • tägliche Gesamtwegezeit zwischen Hauptwohnsitz und Schule, einschließlich Wartezeiten bei Nutzung der zeitlich günstigsten Verkehrsverbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln, von mind. 180 Minuten, bei Schülern mit Behinderung mind. 130 Minuten

Schüler mit einem Abschluss der Sekundarstufe II, mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf und Teilnehmer an Umschulungsmaßnahmen haben keinen Anspruch auf Unterstützung.

Die Unterstützung beträgt 16,00 Euro pro Unterrichtstag als Festbetrag und wird auch für unterrichtsfreie Tage sowie An- und Abreisetage gewährt, wenn die auswärtige Unterbringung an diesen Tagen unzumutbar ist. Dies ist der Fall, wenn die An- oder Abreise am Unterrichtstag in einem Zeitraum vor 5.00 Uhr oder nach 20.00 Uhr fallen würde.

Andere für die Unterkunft gewährte Leistungen aus öffentlichen Mitteln werden in voller Höhe angerechnet. Die Berufsausbildungsbeihilfe wird nicht angerechnet.

Anspruch auf Leistung haben Interantsschüler, insofern folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Hauptwohnsitz des Schülers liegt im Landkreis Leipzig
  • Unterbringung in einem der Schule zugeordnetem Internat gemäß § 2 Abs. 1 SächsSchulULeistVO
  • tägliche Gesamtwegezeit zwischen Hauptwohnsitz und Schule, einschließlich Wartezeiten bei Nutzung der zeitlich günstigsten Verkehrsverbindung, von mind. 120 Minuten, bei Schülern mit Behinderung mind. 90 Minuten

Dies gilt nicht für Schüler des Landesgymnasiums St. Afra zu Meißen und des Landesgymnasiums für Musik "Carl Maria von Weber" Dresden.

Die Unterstützung beträgt 175,00 EUR pro Monat als Festbetrag.Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) werden ab einer Höhe, die den Betrag von 275,00 EUR/Monat übersteigt, angerechnet.

Sind die volljährigen Schüler oder bei minderjährigen Schülern die Eltern Empfänger von Sozialhilfe oder ALG II, erhält der Antragsteller auf Antrag und nach Vorlage des entsprechenden Bescheides eine zusätzliche Unterstützung von max. 100,00 EUR pro Monat, jedoch max. in Höhe des verbleibenden Restbetrages zwischen 165,00 EUR und den tatsächlich anfallenden und nachgewiesenen Kosten (Sozialstipendium).

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • persönliche Antragstellung
  • Vertreter mit Vollmacht
  • gesetzlichen Vertreter

Es sind die Hinweise in den Merkblättern zu beachten und die jeweils dafür vorgesehenen Antragsformulare zu verwenden, die Sie den unten angeführten Weblinks entnehmen können. Die Merkblätter und Antragsformulare erhalten Sie auch an der besuchten Schule.

Die Anträge sind mit den in dem jeweiligen Antragsformular genannten Unterlagen an folgende Anschrift zu richten:

Landratsamt Landkreis Leipzig
Liegenschafts- und Kultusamt SG Schulverwaltung
04550 Borna

Möchten Sie Ihren Antrag persönlich abgeben oder wünschen Sie eine Beratung, so sollten Sie dies zuvor telefonisch oder per E-Mail mit dem Sachbearbeiter vereinbaren. Außerdem können Sie die Antragsunterlagen im Sekretariat des Liegenschafts- und Kultusamtes abgeben. Eine abschließende Prüfung der Antragsunterlagen erfolgt erst durch den zuständigen Sachbearbeiter.

Dokumente und Informationen entnehmen Sie den Seiten der folgenden Verlinkungen:

Für Schüler mit besonderer Förderung/vertiefter Ausbildung ( § 4 Abs. 1 SOGYA ):

Gymnasien Abiturprüfung an den abschließend genannten allgemeinbildenden Schulen gemäߧ 2 SächsSchulULeistVO:

Für Berufsschüler gemäß § 3 SächsUVO

Berufsschüler, die ihren Hauptwohnsitz nicht im Freistaat Sachsen haben, wenden sich an die zuständige Stelle innerhalb Ihres Bundeslandes:

Mitarbeiter

Borna

  • Christian Dorn SB Schulverwaltung SG Schulverwaltung / KulturZimmer: 7.1.6 Stauffenbergstraße 4, Haus 7 04552 Borna Tel.:+49 (0)3433 241-3514 Fax:+49 (0)3437 984-7068 Location