Allgemeine Informationen

Die Ausweisung von Schutzgebieten gehört seit jeher zu den zentralen Maßnahmen des staatlichen Natur- und Landschaftsschutzes. Die Bedeutung des Gebietsschutzes hat sich dabei angesichts der hohen Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke, der anhaltenden Landschaftszerschneidung und einer großräumig intensiven Landwirtschaft nicht verringert. Für die fachliche Bearbeitung und die Verfahrensführung für folgende nationale Schutzgebietstypen sind in Sachsen die unteren Naturschutzbehörden der Landratsämter gemäß § 22 Abs. 2 (BNatSchG) Bundesnaturschutzgesetz) i. V. m. § 48 Abs. 1 Nr. 2 SächsNatSchG (Sächsisches Naturschutzgesetz) zuständig:

  • Naturschutzgebiete (§ 23 BNatSchG i. V. mit § 14 SächsNatSchG)
  • Landschaftsschutzgebiete (§ 26 BNatSchG)
  • Naturdenkmale (§ 28 BNatSchG i. V. mit § 18 SächsNatSchG)
  • Naturparke (§ 27 BNatSchG i. V. mit § 17 SächsNatSchG)

Naturparke sind im Landkreis Leipzig weder rechtswirksam festgesetzt noch existieren diesbezüglich Planungen. Diese sind deshalb im folgenden Schutzgebietskonzept nicht weiter berücksichtigt. Ein Erlass von Schutzgebietsverordnungen für die anderen genannten Schutzgebiete verfolgt das Ziel, bestimmte, vor allem besonders wertvolle Teile von Natur und Landschaft zu erhalten, wiederherzustellen und zu entwickeln.

Überblick über bestehende Schutzgebiete im Landkreis Leipzig (Stand: 12/2022)

Mit Stand November 2022 sind ca. 61.000 ha (unter Berücksichtigung der flächenmäßigen Überlagerungseffekte) einer der Schutzgebietskategorien nach BNatSchG i. V. mit SächsNatSchG zugeordnet, was wiederum 37 % der Kreisgebietsgebietsfläche entspricht. Die 283 im Landkreis Leipzig gelegenen Naturdenkmale werden in der folgenden Tabelle in die Kategorien Flächennaturdenkmal (FND), Naturdenkmale zum Schutz von Einzelbäumen und geologische Naturdenkmale unterteilt. Die letzteren beiden sind lediglich punktuell verortet und haben somit keine Fläche.

Die Schutzgebiete des EU-weiten ökologischen Netzes „Natura 2000“ der FFH-Gebiete nach Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) und der europäischen Vogelschutzgebiete (SPA – Special Protection Areas) nach Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie) werden durch die unteren Naturschutzbehörden lediglich vollzogen und verwaltet. Die verschiedenen Schutzgebietskategorien erlauben differenzierte Regelungsvarianten für jede einzelne Unterschutzstellung.

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Komplettiert wird die Schutzgebietskulisse durch gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG i. V. mit § 21 SächsNatSchG) und geschützte Landschaftsbestandteile (§ 29 BNatSchG i. V. mit § 19 SächsNatSchG) in kommunaler Zuständigkeit.

Schutzgebietskonzeption des Landkreis Leipzig

Die Notwendigkeit der Aufstellung eines Schutzgebietskonzeptes für den Landkreis Leipzig ergibt sich vor allem vor dem Hintergrund des globalen Artensterbens. Der vom Weltbiodiversitätsrat (IPBES) im Jahr 2019 vorgelegte Bericht zum Zustand der Artenvielfalt kommt zum Ergebnis, dass weltweit etwa eine Millionen Arten vom Aussterben bedroht sind. Folglich sind die Defizite auch in Sachsen und im Landkreis Leipzig offenkundig. Für den Erhalt der biologischen Vielfalt spielen die „Natura 2000“ Schutzgebiete des EU-weiten Netzes sowie die nationalen Schutzgebiete der Bundesrepublik eine entscheidende Rolle. Um eine Trendumkehr hin zu einer positiven Entwicklung der Biodiversität zu erreichen, sind auf alle Ebenen Anstrengungen erforderlich. Rechtskonform ausgewiesene Schutzgebiete bilden hierfür die Basis.

Die untere Naturschutzbehörde des Landkreis Leipzig hat sich daher zum Ziel gesetzt, ein Schutzgebietskonzept zu erstellen um bereits bestehende und geplante Schutzgebiete zu bearbeiten. Mit dem nun vorliegenden Schutzgebietskonzept für den Zeitraum 2022 – 2030(PDF, 891 kB) wird eine strukturierte Handlungsvorgabe für die Verwaltung und eine für die Öffentlichkeit nachvollziehbare Planung präsentiert. Auch unter Beachtung politischer Vorgaben wurden für die Aufstellung dieses Konzeptes alle rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Perspektivisch ist durch die untere Naturschutzbehörde des Landkreis Leipzig (UNB) in angemessenen Abständen eine Überprüfung des Konzeptes durchzuführen, wobei aktuelle naturschutzfachliche und planerische Zielvorstellungen zu berücksichtigen sind.

Beweidungskonzeption für das Natura 2000 - Gebiet " Lobstädter Lachen"

Im Rahmen des Entwicklungsprogrammes für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR) 2014 – 2020 erfolgte eine Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des bestehenden Beweidungsmanagements im Natura 2000-Gebiet „Lobstädter Lachen“.
Das Natura 2000-Gebiet „Lobstädter Lachen“ (SPA 4840-451, FFH 4840-301) dient der Erhaltung ausgedehnter mesotropher und eutropher Stillgewässer mit großen Schilfröhrichten auf Flächen des ehemaligen Braunkohlenbergbaus. In dem erarbeiteten Konzept wird die Einrichtung und Anpassung einer extensiven Ganzjahres-Standweide in Form einer zusammenhängenden Weidelandschaft vorgeschlagen. Prioritäres Ziel ist eine mit den Natura 2000-Zielen konforme Bewirtschaftung, die die verschiedene Landschaftselemente des Gebiets einschließt und Zielkonflikte vermeidet.
Quelle: Reisinger E., Nickel H. 2022. Beweidungskonzept für das NATURA 2000-Gebiet „Lobstädter Lachen“ im Landkreis Leipzig. – Unveröffentlichte Studie im Auftrag des Landratsamtes Landkreis Leipzig.

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Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.

Rechtsgrundlage

Mitarbeiter

Grimma

  • Dr. Benjamin Barth SG Naturschutz- und LandschaftsschutzZimmer: 224 Karl-Marx-Straße 22, Haus 1 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 1985 Fax:+49 3437 984 7096 Location
  • Maximilian Olbrich SG Naturschutz- und LandschaftsschutzZimmer: 224 Karl-Marx-Straße 22, Haus 1 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 1943 Fax:+49 3437 984 7096 Location
  • Lisa Wartig SG Naturschutz- und LandschaftsschutzZimmer: 223 Karl-Marx-Straße 22, Haus 1 04668 Grimma Tel.:+4934332411946 Location

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