Hinweise für Überwachungsstellen und mobile Aufbereitungsanlagen

Bitte richten sie ihre Mitteilung schriftlich an:

Landkreis Leipzig

Landratsamt
Umweltamt
SG Altlasten Bodenschutz Abfallrecht

Stauffenbergstraße 4
04552 Borna


sekretariatuwa@lk-l.de

Mobile Aufbereitungsanlagen - § 5 Abs. 6 Ersatzbaustoffverordnung

Betreiber mobiler Aufbereitungsanlagen zur Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) haben bei jeder neuen Baumaßnahme oder bei jedem sonstigen Wechsel des Einsatzortes innerhalb des Landkreis Leipzig unverzüglich Folgendes an die zuständige Behörde zu übermitteln:

  1. den Namen des Betreibers der Aufbereitungsanlage,
  2. den Einsatzort, an dem die Aufbereitungsanlage betrieben wird und
  3. eine Kopie des Prüfzeugnisses Eignungsnachweis

Hinweis zum Prüfzeugnis über den Eignungsnachweis, während Übergangsfrist bis 30.11.2023:
Auch wenn das Prüfzeugnis über den Eignungsnachweises für mobile Aufbereitungsanlagen gemäß § 27 Abs. 1 und 2 Ersatzbaustoffverordnung Übergangsvorschrift (zum Eignungsnachweis) bis zum 30.11.2023 noch nicht vorliegt, ist die Mitteilung nach § 5 Abs. 6 Ersatzbaustoffverordnung trotzdem verpflichtend.

Ab dem 01.12.2023 ist zwingend eine Kopie des Prüfzeugnis über den Eignungsnachweis der Mitteilung nach § 5 Abs. 6 Ersatzbaustoffverordnung beizufügen.

Überwachungsstellen

Mitteilungen der Überwachungsstellen zur Güteüberwachung der Aufbereitungsanlagen nach Ersatzbaustoffverordnung an die Behörde sind an oben die genannten Kontaktdaten zu richten.

Bekanntmachungen zur Ersatzbaustoffverordnung

Vom Landkreis gemäß Ersatzbaustoffverordnung zu veröffentlichende Informationen zu Aufbereitungsanlagen bzw. Herstellern von mineralischen Ersatzbaustoffen finden sie unter Bekanntmachungen des Umweltamtes in der Rubrik SG Altlasten Bodenschutz Abfallrecht

Mitarbeiter

Grimma

  • Falk Zwicker Sachgebietsleiter SG Altlasten/Bodenschutz/AbfallrechtZimmer: 315 Karl-Marx-Straße 22, Haus 1 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 1956 Fax:+49 3437 984 7096 Location