Umfassende Erläuterungen zum Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) finden Sie hier.

Soll forstliches Vermehrungsgut in den Verkehr gebracht werden muss die Ernte mindestens 3 Werktage vor Beginn der Ernte bei der zuständigen unteren Forstbehörde angezeigt werden.

Bitte verwenden Sie dafür die unten aufgeführten Dokumente.

 

 

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Grimma

  • Anke Dietzsch Revierleiterin Leipzig Land SG ForstZimmer: 217 Karl-Marx-Straße 22, Haus 3 04668 Grimma Tel.:+49 3433 241 1962 Fax:+49 3437 984 7096 Location

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