Wahrnehmung von Schulträgeraufgaben gemäß § 23 Schulgesetz des Freistaates Sachsen.

  • Sächliche Verwaltung kreiseigener Schulen - Förderschulen und Berufsschulzentren
  • Vorbereitung und Begleitung von Schulbaumaßnahmen
  • Erarbeitung des Grundkonzeptes im Zusammenwirken mit dem Schulleiter und der Aufgabenstellung
  • Ausstattung von Schulen
  • Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln

Siehe auch Schulen