Wahrnehmung von Schulträgeraufgaben gemäß § 23 Schulgesetz des Freistaates Sachsen.
- Sächliche Verwaltung kreiseigener Schulen - Förderschulen und Berufsschulzentren
- Vorbereitung und Begleitung von Schulbaumaßnahmen
- Erarbeitung des Grundkonzeptes im Zusammenwirken mit dem Schulleiter und der Aufgabenstellung
- Ausstattung von Schulen
- Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln
Siehe auch Schulen