Allgemein erlaubte Kleine Lotterien und Ausspielungen sind fünf Tage vor Vertriebsbeginn bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Der Landkreis Leipzig ist für die Entgegennahme und Prüfung der Lotterieanzeigen zuständig, wenn es sich um Veranstaltungen handelt, die sich auf das Gebiet mehrerer Städte/Gemeinden des Landkreises erstrecken.

Wenn sich die Veranstaltung auf das Gebiet nur einer Stadt/Gemeinde beschränkt, ist diese zugleich zuständige Behörde.

<em>Hier</em> finden Sie die Zusammengehörigkeit der einzelnen Städte und Gemeinden mit allgemeinen Kontaktdaten.

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Borna

  • Frau Scheibe stellv. Sachgebietsleiterin, Versammlungs- und Polizeirecht SG Allgemeine OrdnungsaufgabenZimmer: 6.1.19 Stauffenbergstraße 4, Haus 6 04552 Borna Tel.:+49 (0)3433 241-3756 Fax:+49 (0)3437 984-7017 Location

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