Die europäische Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) ist am 28.12.2006 in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist es, einen Rechtsrahmen zu schaffen, durch den die Gründung betrieblicher Niederlassungen in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erleichtert und das Erbringen von Dienstleistungen über Landesgrenzen hinweg vereinfacht wird. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen einheitliche Ansprechpartner (EA) als Kontaktstellen benannt, ein Recht auf Information sowie eine elektronische Verfahrensabwicklung eingeführt, Verwaltungsverfahren effektiver gestaltet, Genehmigungsverfahren gestrafft und ganz allgemein bürokratische Hürden abgebaut werden. Verwaltungsvereinfachung mittels elektronischer Verfahren spielt dabei eine wesentliche Rolle.

Die Modernisierung der Verwaltung ist die Basis für eine erfolgreiche Umsetzung der EU-Richtlinie. Um die Umsetzung der EU-Richtlinie gewährleisten zu können, muss die behörden- und länderübergreifende Verwaltungszusammenarbeit implementiert und ausgebaut werden. Analyse und Optimierung der bestehenden Verwaltungsprozesse sowie Betrieb, Überwachung und Weiterentwicklung von Prozessketten zwischen Verwaltung und Wirtschaft sind dabei Kernthemen. Grundlegend ist in jedem Fall, dass die Normenprüfung im Bezug auf die Fachprozesse und die IT-Architekturmöglichkeiten im Zusammenhang miteinander betrachtet werden. Die neue EU-Dienstleistungsrichtlinie bedeutet daher Hochdruck für eGovernment.

In Sachsen wird die Umsetzung der EU-DLR vom Innenministerium koordiniert. Die Umsetzung soll bis 31.12.2009 weitgehendst abgeschlossen sein.

Die Anforderungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie an die öffentliche Verwaltung

Einheitlicher Ansprechpartner

Der einheitliche Ansprechpartner ist die Kontaktstelle, über die alle erforderlichen Verfahren, Vorgänge und Formalitäten, die zur Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit im jeweiligen EU-Mitgliedsstaat notwendig sind, abgewickelt werden können.

Im Freistaat Sachsen wurde die Landesdirektion Leipzig als einheitlicher Ansprechpartner benannt.

Elektronische Prozessabwicklung

Die elektronische Verfahrensabwicklung steht für die Verpflichtung der EU-Mitgliedsstaaten und deren Behörden dafür Sorge zu tragen, dass alle Verfahren und Formalitäten, die die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit betreffen, aus der Ferne grenzübergreifend elektronisch medienbruchfrei über den einheitlichen Ansprechpartner und die zuständige behördliche Stelle abgewickelt werden können.

Die europäischen Verwaltungen sollen bei der Überwachung der Dienstleister besser zusammenarbeiten Enge staatlich-kommunale Zusammenarbeit notwendig Kooperation mit Kammern etc. zwingend erforderlich Verwaltungsvereinfachung wird ein zentrales Thema sein.

Prozesse der EU-Dienstleistungsrichtlinie

Ordnungsamt

Befreiungen von den Verboten des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage
Erlaubnis nach § 34c GewO (Makler, Bauträger, Baubetreuer) erteilen
Pfandleiherausgabe erteilen
Versteigerererlaubnis erteilen
Versteigerungsanzeige registrieren

Gesundheitsamt

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz durchführen
Leichenpass ausstellen
Medizinischen Beruf registrieren
Medizinischen Beruf abmelden
Registrierung eines medizinischen Berufes ändern

Wartefristverlängerung für Feuerbestattung erteilen

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Tierärztliche Hausapothekenbescheinigung ausstellen
Erlaubnis zur Züchtung und zum Handeln mit Papageien und Sittichen ausstellen
Erlaubnis für gewerblichen Umgang mit Tieren erteilen
Genusstauglichkeitsbescheinigung ausstellen
Gesundheitsbescheinigung für Tiere ausstellen
Anzeige einer tierärztlichen Hausapotheke
Tierausstellungsgenehmigung erteilen
Medizinischen Beruf registrieren
Medizinischen Beruf abmelden
Registrierung eines medizinischen Berufes ändern

Weitere Information finden Sie unter Amt 24.

Der Landkreis Leipzig ist elektronisch per eMail für signierte sowie verschlüsselte Dokumente im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie nur unter "eu-service(at)lk-l.de" erreichbar.

Verschlüsselung

Die verschlüsselte Übertragung von Nachrichten erfolgt über die Online-Postfächer des Secure Mail Gateway (SMGW) des Freistaates Sachsen. Sie können unter http://www.egovernment.sachsen.de/820.htm die Zugangsdaten und ein Online-Postfach beantragen. Die Online-Postfächer finden Sie danach unter https://www.e-mail.sachsen.de

Die Verschlüsselung kann auch über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erfolgen. Die Registrierung erfolgt hier unter
http://www.egovernment.sachsen.de/819.htm

Dateiformate

Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen versenden, so beachten Sie bitte, dass wir nicht alle Dateiformate und Anwendungen unterstützen können. Wir können standardmäßig nur folgende Dateiformate verarbeiten:

  • MS-Word ab Version 97 (*.doc)
  • Adobe (*.pdf)
  • alle Nur-Text-Formate (*.txt)
  • Format für komprimierte Daten (*.zip)
  • Grafik *.jpg und *.tif

EMails dürfen dabei eine Gesamtgröße von 10 MB nicht überschreiten. Werden mehrere Anhänge gesendet, muss jedes Dokument separat signiert werden.

Informationen der Bundesregierung

Weitere Hinweise finden Sie auf dem Informations- und Service-Portal zur Umsetzung von Artikel 21 der europäischen Dienstleistungsrichtlinie in Deutschland. Das Portal 21 bietet Ihnen als Empfänger grenzüberschreitender Dienstleistungen wichtige Informationen sowohl zu den rechtlichen Rahmenbedingungen wie auch zum Verbraucherschutz in Europa. www.portal21.de

Hilfe bei Problemlösungen durch fehlerhafte Anwendungen der Binnenmarktvorschriften

SOLVIT ist ein Online-Netzwerk zur Problemlösung, in dem die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um auf pragmatische Weise Probleme zu lösen, die durch die fehlerhafte Anwendung von Binnenmarktvorschriften durch Behörden entstehen. In jedem Mitgliedstaat der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen gibt es SOLVIT-Stellen. Sie bearbeiten Beschwerden von Bürgern und Unternehmen. Die SOLVIT-Stellen sind Teil der nationalen Verwaltung und ihre Aufgabe besteht darin, innerhalb von 10 Wochen praktische Lösungen für praktische Probleme zu finden. Die Benutzung von SOLVIT ist kostenlos.

SOLVIT befasst sich im Prinzip mit allen grenzüberschreitenden Problemen, die die fehlerhafte Anwendung von EU-Recht betreffen, zwischen einem Unternehmen oder einem Bürger (Privatperson) auf der einen Seite und einer Behörde auf der anderen. Bis jetzt betrafen die SOLVIT-Fälle vorwiegend folgende Themenbereiche:

Kontakt EU-DLR im Landkreis Leipzig:

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Borna

  • EU-DLR EU-Service-Stelle im Landratsamt Büro Landrat Stauffenbergstraße 4, Haus 2 04552 Borna Tel.:+49 (3433) 241-3333 Fax:+49 (3437) 984-993333 Location