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Anlagenbuchhaltung
Die Anlagenbuchhaltung ist im Wesentlichen zuständig für:
- die Inventarisierung des Sachanlagevermögens und der immateriellen Vermögensgegenstände
- die Bewertung der Vermögensgegenstände zu Anschaffungs- und Herstellungskosten
- die Aktivierung des gesamten Vermögens in der Anlagenbuchhaltungssoftware
- die Ermittlung der Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen
- die Passivierung von Zuweisungen und Zuschüssen als Sonderposten
- die Ermittlung der Auflösung der Sonderposten
- die Erstellung des Anlagennachweises
- die Bearbeitung des Jahresabschlusses in der Anlagenbuchhaltung
Mitarbeiter
Borna
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SG Haushalt/FinanzbuchhaltungZimmer: 2.0.4
Stauffenbergstraße 4, Haus 2
04552 Borna
Tel.:+49 (3433) 241 1203
Fax:+49 (3437) 984 7035
E-MailLocation
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SG Haushalt/FinanzbuchhaltungZimmer: 2.0.4
Stauffenbergstraße 4, Haus 2
04552 Borna
Tel.:+49 (3433) 241 1245
Fax:+49 (3437) 984 7035
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Anlagenbuchhaltung; Doppik; Vermögen; Umlaufvermögen; Anlagevermögen; Anlagegut; Finanzverwaltung; Bilanz; Abschreibung; Sonderposten