Aufgaben der Frauenbeauftragten

In jeder Dienststelle von mindestens zehn nicht nur vorübergehend beschäftigten Frauen sind eine Frauenbeauftragte sowie eine Stellvertreterin zu bestellen.

Arbeitsgrundlage bildet hierbei das Gesetz zur Förderung von Frauen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen (Sächsisches Frauenförderungsgesetz - SächsFFG). Aufgabe der Frauenbeauftragten ist es, den Vollzug dieses Gesetzes in der Dienststelle zu fördern und zu überwachen sowie bei allen Maßnahmen mitzuwirken, die Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Verbesserung der beruflichen Situation der in der Dienststelle beschäftigten Frauen betreffen.

Die Frauenbeauftragte arbeitet eng mit dem Personalrat zusammen und ist zur Durchführung ihrer Aufgaben durch die Dienststellenleitung rechtzeitig und umfassend bei jeglichen Personalangelegenheiten (z. B. Einstellung, Umsetzung, Höhergruppierung, Übernahme von Leitungsaufgaben u.s.w.) zu beteiligen. Dabei nimmt sie Beschwerden entgegen, berät und bietet Hilfe bei der Problemlösung. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Beratung und Unterstützung von Frauen in Einzelfällen, z. B. bei beruflicher Förderung, sexueller Belästigung und Beseitigung von Benachteiligung.

Mitarbeiter

Borna

  • Sylvia Arndt Frauenbeauftragte BeauftragteZimmer: 6.2.47 Stauffenbergstraße 4, Haus 6 04552 Borna Tel.:+49 (0)3433 241-3730 Fax:+49 (0)3437 984-7015 Location
  • Diana Loose SB Kulturverwaltung/-förderung SG Schulverwaltung / KulturZimmer: 7.1.13 Stauffenbergstraße 4, Haus 7 04552 Borna Tel.:+49 (0)3433 241-3509 Fax:+49 (0)3437 984-7068 Location