Maßnahmen und Betreuung

Nach dem Infektionsschutzgesetz muss jeder Erkrankte dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden.

Dieses veranlasst sog. Umgebungsuntersuchungen, d. h. die Quelle wird gesucht und bei Vorliegen einer Ansteckungsgefahr bzw. einer offenen Tuberkulose werden die Kontaktpersonen überwacht.

Die Maßnahmen umfassen

  • Klinische Untersuchungen
  • ein ausführliches Beratungsgespräch
  • gegebenenfalls einen Tuberkulin-Test
  • Thoraxaufnahmen (Röntgenaufnahmen der Lunge)
  • ggf. Sputumuntersuchung/Speicheluntersuchung (Mykobakterien)

Besonders gefährdet, an Tbc zu erkranken, sind Personen

  • mit geschwächtem Immunsystem, z. B. HIV-Infizierte, ältere Menschen
  • mit einer Suchterkrankung, z. B. Alkohol- und Drogensüchtige
  • aus sozial schwächeren Bevölkerungsschichten, z. B. Obdachlose

Das Gesundheitsamt erfasst den Beginn, die Dauer und das Ende der Behandlungsbedürftigkeit einer Tuberkuloseerkrankung. Personen, die eine Tbc-Erkrankung überstanden haben, so genannte „Gesunde Befundträger", und Angehörige von Risikogruppen (z. B. Obdachlose, Heimbewohner, Asylbewerber etc.) werden im Gesundheitsamt ggf. über mehrere Jahre medizinisch überwacht.

Die Betreuungsmaßnahmen sind kostenfrei.

Hinweis zu Gebühren

14,00 € für einen Tuberkulin -Test, der von manchen Staaten bei einem längeren Auslandsaufenthalt gefordert wird.

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Mitarbeiter

Borna

  • Kathrin Förster SG Amtsärztlicher BeratungsdienstZimmer: 6.1.34 Stauffenbergstraße 4, Haus 6 04552 Borna Tel.:03433 241 2466 Fax:03433 241 7039 Location

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