Beantragung von Wohngeld im Sozialamt
Finanzielle Unterstützung für einkommensschwache Haushalte

Wohngeld ist die Unterstützung des Staates für Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) erhalten.
Um Wohngeld zu erhalten, ist eine Antragstellung beim Sozialamt, Bereich Wohngeld erforderlich.

Hier finden Sie ein Erklärvideo: Link zum Video

Darüber hinaus können Sie gern den folgenden Flyern weitere Informationen entnehmen:

  1. Flyer Wohngeld - Allgemein(PDF, 1,7 MB)
  2. Flyer Wohngeld für Alleinerziehende(PDF, 389 kB)
  3. Flyer Wohngeld für Paare(PDF, 699 kB)
  4. Flyer Wohngeld für Familien(PDF, 1,2 MB)
  5. Flyer Wohngeld für Studierende(PDF, 15 kB)
  6. Flyer Wohngeld für Rentner(PDF, 1,5 MB)

 

1. Wohngeldantrag

Alle notwendigen Unterlagen finden Sie am Ende dieser Seite.

 

2. Online -Wohngeldantrag

Hinweis: Wohngeldberechtigte im Landkreis Leipzig können ihren Antrag auf Wohngeld direkt online über das Serviceportal www.amt24.sachsen.de stellen. Auch erforderliche Unterlagen wie der Mietvertrag sowie Nachweise über Einkommen und Mietzahlungen können online eingereicht werden. Für das neue Verfahren brauchen Antragsteller ein Amt24-Servicekonto. Dieses ist in wenigen Minuten selbst eingerichtet und lässt sich künftig auch für andere Online-Verfahren nutzen.
Für die Onlineantragstellung richten Sie sich in Amt24 ein Servicekonto ein und melden Sie sich darüber im Serviceportal an. Halten Sie elektronische Kopien der erforderlichen Unterlagen bereit.

 

  1. Folgen Sie dem Link zum Onlineantrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  2. Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab, und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
  3. Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos, über das der Informationsaustausch zum Verfahren läuft.

 

3. Antragstellung und erforderliche Unterlagen sowie Nachweise


Möchten Sie Wohngeld beantragen, gibt es - je nach familiärer Situation - u. a. Unterlagen und Nachweise, die unbedingt einzureichen sind:

• der ausgefüllte Antrag auf Wohngeld Mietzuschuss (Mieter) oder Lastenzuschuss (Eigentümer))
• Mietbescheinigung, auszufüllen vom Vermieter (mit Angabe über Größe sowie Baujahr des Wohnraums)
• Mietvertrag und Mietquittung
• Kontoauszüge der letzten 3 Monate
• Einkommensnachweise (Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen)
• Steuerbescheid über die Einkommenssteuer
• Nachweis über Vermögen und Kapitalerträge
• Unterhaltsnachweise
• Nachweis Pflegegrad
• Schwerbehindertenausweis
• Nachweis über Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
• BAföG-Bescheid
• Bescheide über Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld
• Leistungsbescheid für Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld
• Rentenbescheide
• Schul- oder Studienbescheinigung
• Darlehensverträge mit ersichtlichen monatlichen Belastungen
• Lebensversicherungen

Je nach persönlicher Lebenssituation muss ggf. das Sozialamt, Sachgebiet Wohngeld weitere Unterlagen anfordern, um den Anspruch auf Wohngeld feststellen zu können. Die Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie schriftlich in Form eines Bescheids.

 

4. Weiterleistungsanträge


Anträge auf Weiterleistung sind drei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraumes erneut zu stellen.

 

5. Wohngeld-Plus-Rechner


Zum 01.01.2023 wurde das Wohngeld reformiert. In diesem Zusammenhang wird das neue „Wohngeld-Plus-Gesetz“ ab 01.01.2023 eine dauerhafte Klima- und Heizkostenkomponente enthalten, um die steigenden Energiepreise stärker abzufedern. Dies führt zu mehr Wohngeld pro Monat und die Anzahl der Anspruchsberechtigten wird sich mindestens verdoppeln bis ggf. verdreifachen.
Mit dem Wohngeldrechner können Sie kostenlos vorab Ihren voraussichtlichen Anspruch auf das Wohngeld berechnen.

https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html

 

6. Keinen Anspruch auf Wohngeld


Grundsätzlich hat eine vermögende Person keinen Anspruch auf Wohngeld. Als vermögend gilt, wer über verwertbares Vermögen oberhalb des Freibetrags von 60.000 Euro für den Antragssteller bzw. 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied verfügt.
Des Weiteren wird der Antrag auf Wohngeld abgelehnt, wenn der Antragsteller Anspruch auf BAföG, Ausbildungsgeld, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder sogenannte Transferleistungen hat.

Zu diesen Transferleistungen zählen unter anderem:

• Bürgergeld nach SGB II
• Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
• Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII

Erhält ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied eine der oben genannten Leistungen, besteht kein Anspruch auf Wohngeld.

 

7. Kontaktstelle für die Wohngeldbeantragung

Landratsamt Landkreis Leipzig
Sozialamt, Sachgebiet Wohngeld
Brauhausstraße 8I 04552 Borna I Haus 10, Dachgeschoss
Zimmer: 302
Telefon: (0)3433 241-5580
E-Mail: wohngeld.borna@lk-l.de

 

Karina Keßler
Sozialamtsleiterin
karina.kessler@lk-l.de
Tel.: 03433/241-2100

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