Verfahren zur Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) - Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum

Ausgangslage / Problemstellung

  • Im ländlichen Raum stehen noch immer Produktions-, Verwaltungsgebäude und landwirtschaftliche Anlagen sowie Wohngebäude auf fremdem Grundeigentum.
  • Herbeiführung eines nach Bürgerlichem Gesetzbuch rechtmäßigen Zustandes, wonach Boden- und Gebäudeeigentum eine Einheit bilden.
  • Herstellung attraktiver Standortbedingungen für Unternehmen und gesicherter Eigentumsverhältnisse für die Eigentümer von Eigenheimen

Ziel

  • Schaffung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einheit von Gebäuden und baulichen Anlagen und den darunter liegenden Grundstücken
  • Klärung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse auf der Grundlage des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) - d.h. Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum - als Voraussetzung für die Existenzgrundlage eines Unternehmens.

Problemlösung

Das Vermessungsamt wird auf Antragstellung des Boden- oder Gebäudeeigentümers tätig.

  • Sind sich Bodeneigentümer und Gebäudeeigentümer über den Wert, Flächen, Rechte und Lasten einig, kann eine Tauschvereinbarung im Rahmen des Freiwilligen Landtausches nach § 54 LwAnpG abgeschlossen und vollzogen werden. Die technische Abwicklung des Verfahrens erfolgt durch das zuständige Vermessungsamt. Die Tauschpartner können sich jedoch eines zugelasse­nen Helfers bedienen, dessen Aufwendungen zuwen­dungsfähig sind. Die Aufsicht über die gesetzeskonforme Ausführung liegt weiterhin in den Händen der Ämter.
  • Einigen sich die Eigentümer nicht, wird ein Bodenord­nungsverfahren nach § 56 LwAnpG unter Leitung des zuständigen Vermessungsamtes und Einbe­ziehung aller Beteiligten durchgeführt, welches die Zu­sammenführung des Boden- und Gebäudeeigentums als Ergebnis hat.

Wer trägt die Kosten?

  • Die Kosten des Verfahrens trägt gemäß § 62 LwAnpG der Freistaat Sachsen

Postanschrift

Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
SG 3 Ländliche Neuordnung
Stauffenbergstraße 4
04552 Borna

Kontakt

T 03433 241-1401
F 03437 984-7097
@ vermessungsamt@lk-l.de

Mitarbeiter

Borna

  • Falk Jäkel Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum SG 3 Ländliche NeuordnungZimmer: 310 Leipziger Straße 67 04552 Borna Tel.:03433 241-1543 Fax:03437 984-7097 Location