Aktueller Hinweis zur Nutzung von Reitwegen

Die Gefährdungssituation in den Wäldern nach dem Sturmtief „Friederike“, welches besonders in den Waldbeständen des Landkreises Leipzig unzählige Bäume umgebrochen und geworfen hat, besteht weiterhin. Viele Reitwege sind dadurch momentan unpassierbar.
Die teils riskante und auch wetterabhängige Beseitigung und Aufarbeitung des Sturmholzes wird mit hohem organisatorischen und logistischen Aufwand von den betroffenen Waldbesitzern verfolgt. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Arbeiten noch über Wochen und Monate andauern können und bedenken Sie dies beim Betreten des Waldes in Ihrem eigenen Interesse und unter Rücksichtnahme auf eine sichere und qualifizierte Waldarbeit.

Grimma, den 13.02.2018

Gesetzliche Grundlagen

Auf Grund des § 12 Absatz 3 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Waldgesetz - SächsWaldG) vom 10. April 1992 (SächsGVBl. S. 137), der zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) geändert worden ist, wurde die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Reitwege (Sächsische Reitwegeverordnung – SächsRwVO) vom 19. Januar 2016 neu erlassen.

In diesem Rahmen wurden die Regelungen über das Reiten im Wald neu gefasst werden. Die Reitwegeabgabe ist seit 01.01.2015 entfallen.

Die Regelungen zur ausschließlichen Nutzung von ausgewiesenen Reitwegen im Wald behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Reiten im Wald

Auf der Grundlage des § 12 des SächsWaldG und der ReitwegeVO ist im Freistaat Sachsen das Reiten im Wald nur auf dafür ausgewiesenen und gekennzeichneten Wegen gestattet. Die Ausweisung und Kennzeichnung von Reitwegen erfolgt durch die zuständigen unteren Forstbehörden im Freistaat Sachsen.

Im Landkreis Leipzig ist diese im Umweltamt des Landratsamtes im Sachgebiet Forst verortet.

Reitwegenetz im Landkreis Leipzig

siehe auch

Reitwegenetz im Wald

Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig:

  • außerhalb der für das Reiten ausgewiesenen Waldwege reitet,

Verwaltungsbehörde zur Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeiten ist die örtlich zuständige untere Forstbehörde.

Mitarbeiter

Grimma

  • N. N. Sachbearbeiter SG ForstZimmer: 213 Karl-Marx-Straße 22, Haus 3 04668 Grimma Tel.:+493433241195 Fax:03437 - 9847096 Location