Durchführung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeiten nach § 33d Gewerbeordnung (GewO)

Wer gewerbsmäßig ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten will, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Rechtsgrundlage

§ 33 d Gewerbeordnung (GewO)

Gebühren

Die Gebührenerhebung erfolgt nach dem Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen (SächsVwKG).

Mitarbeiter

Borna

  • Frau Schwarze-Gentzsch Gewerbe, Heilpraktiker, Bewacher SG Allgemeine OrdnungsaufgabenZimmer: 6.1.30 Stauffenbergstraße 4, Haus 6 04552 Borna Tel.:+49 (0)3433 241-3744 Fax:+49 (0)3437 984-7017 Location