Haupt- und Personalamt
Zur amtlichen Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen nach § 33 sowie Unterschriften und Handzeichen nach § 34 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) ist der Landkreis Leipzig auf Grund der Sächsischen Beglaubigungsverordnung (BeglVO) befugt.
Eine telefonische Voranmeldung wird empfohlen!