Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist nach § 14 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch ein Teil der Kinder- und Jugendhilfe.

Er soll die Lebenskompetenz von jungen Menschen fördern, indem Angebote und Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden, die Kinder und Jugendliche dazu befähigen sollen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, kritik- und entscheidungsfähig zu werden sowie Eigenverantwortung zu übernehmen. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz bezeichnet somit den präventiven und pädagogischen Aspekt des Kinder- und Jugendschutzes. Zielgruppen sind u. a. Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene aber auch Eltern und Multiplikatoren.

Themenbereiche sind

  • Medienpädagogik und Jugendmedienschutz
  • Sucht und Suchtprävention
  • politischer Extremismus
  • neureligiöse Bewegungen
  • Jugendarbeitsschutz
  • Gewalt und Aggression
  • Gesundheitserziehung
  • Sexualpädagogik.

vergrößern Ausnahmen zur Regel sieht das Jugendschutzgesetz in mehreren Punkten vor, wenn Kinder oder Jugendliche von einer volljährigen personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person begleitet werden. Diese Begleitung hebt die Einschränkungen des Jugendschutzgesetzes - beispielsweise in Diskotheken, bei Konzerten oder auch im Kino - auf. Erforderlich ist dabei die schriftliche Erlaubnis durch die Eltern, der sogenannte „Muttizettel“, der mitgeführt und bei Kontrollen vorgezeigt werden muss. Einen Vordruck dazu finden Sie unter: www.muttizettel-ausdrucken.de

vergrößern Ein weiteres Angebot ist das Kinder- und Jugendtelefon des Dt. Kinderschutzbundes, das seit mehreren Jahren durch das Jugendamt Landkreis Leipzig gefördert wird. Unter der Nummer gegen Kummer 0800 111 0 333 können Kinder und Jugendliche Mo-Sa von 14-20 Uhr kostenlos und anonym über ihre Fragen und Probleme reden und sich beraten lassen. Seit Anfang des Jahres gibt es diese Form der Beratung auch per E-Mail.