Die Liegenschaftskarte und die Flurstücksdaten sind laufend aktuell zu halten. Das Liegenschaftskataster wird durch die Übernahme der Ergebnisse der Katastervermessungen und Abmarkungen und der mitgeteilten oder sonst bekanntgewordenen Veränderungen von Daten fortgeführt.

  • Die Fortführung des Liegenschaftskatasters erfolgt aufgrund,

der Übernahme von Ergebnissen von Katastervermessungen und Abmarkungen,
(Bildung von Flurstücken, Grenzwiederherstellung, Gebäudeeinmessung)

von Anträgen und Mitteilungen der Grundstückseigentümer oder sonstiger Berechtigter,

von Übermittlungen, Mitteilungen und Bekanntmachungen anderer Behörden oder öffentlicher Stellen,

  • Änderung Lagebezeichnungen, Hausnummern (Änderung kostenfrei)

sowie eigener Veranlassung zur Berichtigung, Verbesserung oder sonstigen Erhebung von Daten.

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Wie läuft eine Katastervermessung ab?

  1. Antrag auf Katastervermessung

    Sie stellen den Antrag auf Katastervermessung bei einem im Freistaat Sachsen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI). Hierfür müssen Sie Eigentümer des Flurstückes oder Bevollmächtigter des Eigentümers sein. Vor der Antragserteilung können Sie sich beraten und eine Kostenvorabinformation anfertigen lassen.
  2. Messungsvorbereitung

  3. örtliche Vermessungsarbeiten und deren Auswertung

  4. Grenztermin und Bekanntgabe der Verwaltungsakte zur Grenzbestimmung und Abmarkung

    Einladung zum Grenztermin. Während des Grenztermins haben alle Beteiligten die Möglichkeit, sich zu den Grenzen zu äußern. Es erfolgt die Niederschrift zum Grenztermin, oder ggf. das Protokoll zu Grenzverhandlung. Anschließend werden die Verwaltungsakte zur Grenzbestimmung und Abmarkung mündlich, schriftlich oder durch Offenlegung bekannt gegeben. Der ÖbVI erstellt die Kostenfestsetzung auf Grundlage der SächsVermKoVO. (Leistungsbescheid über Gebühren und Auslagen)
  5. Antrag auf Übernahme der Vermessung in das Liegenschaftskataster

    Die Ergebnisse der Katastervermessung und Abmarkung werden an das Vermessungsamt übergeben. Das Sachgebiet 1 "Katasterfortführung und Katasterverfahren" führt eine Eignungsprüfung der Vermessungsergebnisse durch. Anschließend erfolgt die Einarbeitung und Fortführung des Liegenschaftskatasters. Abschließend erfolgt die Bekanntgabe des Fortführungsnachweises an den ÖbVI (Eignungsmitteilung), an die Betroffenen, sowie an das zuständige Grundbuchamt (Amtliche Beglaubigung). Für die Prüfung und Übernahme der Unterlagen in das Liegenschaftskataster erhebt das Vermessungsamt eine Gebühr vom Antragsteller (Kostenbescheid Übernahmegebühren).
    Die Mehrfertigung des Fortführungsnachweises an das Grundbuchamt erfolgt erst nach Bestandskraft der Änderungen. (nach Bekanntgabe der Verwaltungsakte ein Monat Wiederspruchsfrist, soweit die Änderungen ein Verwaltungsakt darstellen)
  6. Grundbucheintrag

    Das Grundbuchamt benötigt nun, falls es sich um den Verkauf einer Teilfläche handelt, noch die entsprechenden Unterlagen von dem von Ihnen beauftragten Notar, um die Veränderungen im Eigentum des Grundstücks durchführen zu können.

Wonach richten sich die Gebühren für die Durchführung von Katastervermessungen und Abmarkungen?

Die Gebühren für eine Katastervermessung und Abmarkung sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Grundlage für die Berechnung ist die Sächsische Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO). Das Vermessungsamt und alle Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure rechnen nach dieser Kostenverordnung ab.

Zu beachtende Rechtsgrundlagen

Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatGDVO
Liegenschaftskatastervorschrift – VwVLika
Katastervermessungsvorschrift – VwVKvA
Sächsische Vermessungskostenverordnung – SächsVermKoVO
Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG

Mitarbeiter

Borna

  • Monika Seifert Katasterfortführung SG 1 Katasterfortführung und KatasterverfahrenZimmer: 210 Leipziger Straße 67 04552 Borna Tel.:03433 241-1435 Fax:03437 984-7097 Location
  • Vermessungsamt Borna Sekretariat VermessungsamtZimmer: 105 Leipziger Straße 67 04552 Borna Tel.:03433 241-1401 Fax:03437 984-7097 Location
  • Mario Theile Katasterfortführung SG 1 Katasterfortführung und KatasterverfahrenZimmer: 111 Leipziger Straße 67 04552 Borna Tel.:03433 241-1475 Fax:03437 984-7097 Location