Allgemeine Informationen

Gefördert werden können die Schaffung neuer bzw. die Sanierung und Modernisierung bestehender Plätze in Kinderkrippen, Kindertagespflegestellen, Kindergärten und Horten. Grundlage dafür ist die Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministerium für Kultus zur weiteren Verbesserung der Infrastruktur im Bereich der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen (Förderrichtlinie KitaBau - FöriKitaBau vom 10. August 2023)

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung (Ziffer 1, Satz 3 der Förderrichtlinie FöriKitaBau).

Leistungsspektrum der Investitionsförderung beim Jugendamt

  • Entwicklung von jährlichen Förderstrategien, Festlegung von Vergabekriterien
  • Bearbeitung der Fördermittel/Fördermittelanträge
  • Mittelabruf/Auszahlung der Investitionsmittel
  • Verwendungsnachweisprüfung/Verwendungsnachweiserstellung
  • Beratung
  • Statistik/Überwachung der Zweckbindungsfristen
  • Negativatteste zur Fachförderung Kita Bau

 

Fragen und Anträge richten Sie bitte per E-Mail an ja-foerderung@lk-l.de