Zusätzlich wird der pauschalierte Anteil des Arbeitgebers (19%) am Gesamtsozialversicherungsbeitrag ohne Beitrag zur Arbeitslosenversicherung gefördert.

Förderfähige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind Personen, die bereits seit mindestens 2 Jahren arbeitslos im Sinne des § 18 SGB III sind. Die Förderung wird unabhängig von einer Minderleistung des Arbeitnehmers gefördert.

Zur Sicherung des Bestandes des Arbeitsverhältnisses sowie zur Steigerung der Beschäftigungs- und Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer findet in angemessenem Umfang ein beschäftigungsbegleitendes Coaching statt. Der Arbeitgeber wird in das Coaching organisatorisch und inhaltlich einbezogen. Die Mitarbeiter sind dafür freizustellen.

Förderanfragen senden Sie an das Kommunale Jobcenter Landkreis Leipzig, Südstraße 80, Gebäude 62, 04668 Grimma, nutzen Sie dazu bitte das Stellenangebotsformular. Ihr persönlicher Ansprechpartner wird sich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen um die weitere Vorgehensweise mit Ihnen zu besprechen.

Gesetzliche Grundlagen

§ 16e SGB II

Dokumente