Die auszuführenden Arbeiten müssen zusätzlich, im öffentlichen Interesse liegend und wettbewerbsneutral sein, d. h. dass diese Tätigkeiten sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt ausgeführt werden können (Zusätzlichkeit) und das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient (öffentliches Interesse). Daneben dürfen Arbeitsgelegenheiten Erwerbstätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weder verdrängen noch in ihrer Entstehung beeinträchtigen (Wettbewerbsneutralität).

Ziel ist die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit Arbeitsuchender zur Heranführung an den allgemeinen Arbeitsmarkt, als auch die Feststellung von Eignungs- und Interessenschwerpunkten. Außerdem soll die soziale Integration durch das Trainieren von Schlüsselqualifikationen gefördert werden.

Der Landkreis Leipzig fördert Arbeitsgelegenheiten durch die Übernahme der Maßnahmekosten des Trägers. Zudem erhält der erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen Ausgleich für die entstehenden Mehraufwendungen.

Gesetzliche Grundlage: § 16 d SGB II

Mitarbeiter

Borna

  • Frau Haesler Maßnahmemanagerin ÖBL FB ArbeitsintegrationZimmer: 254 Brauhausstraße 8, Haus 10 04552 Borna Tel.:03433 241-2881 Fax:03433 241-7066 Location
  • Frau Krusche Maßnahmemanagerin ÖBL FB ArbeitsintegrationZimmer: 242 Brauhausstraße 8, Haus 10 04552 Borna Tel.:03433 241-2982 Fax:03433 241-7066 Location
  • Frau Neumann Maßnahmemanagerin ÖBL FB ArbeitsintegrationZimmer: 253 Brauhausstraße 8, Haus 10 04552 Borna Tel.:03433 241-2744 Fax:03433 241-7066 Location
  • Frau Schumacher Maßnahmemanagerin ÖBL FB ArbeitsintegrationZimmer: 254 Brauhausstraße 8, Haus 10 04552 Borna Tel.:03433 241-2866 Fax:03433 241-7066 Location

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