Vorwort

Zur Begründung von Wohnungs- und Teileigentum benötigen Sie als Grundstückseigentümer/in oder Erbbauberechtigte/r nach dem "Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht" (WEG) eine Bescheinigung über die Abgeschlossenheit der jeweiligen Wohnung oder Nutzungseinheit. Diese Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der Bauaufsicht auf der Grundlage der allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2 und § 32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes ausgestellt.

Die Bauaufsichtsamt prüft bei einem Antrag auf Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung ausschließlich, ob die jeweilige Wohnung oder Nutzungseinheit in sich abgeschlossen ist. Daher kann aus der erteilten Abgeschlossenheitsbescheinigung keine baurechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens abgeleitet werden.

Postanschrift: Landratsamt Landkreis Leipzig
Bauaufsichtsamt
Stauffenbergstraße 4
04552 Borna

Ansprechpartner für die jeweilige Stadt / Gemeinde

Rica Kluge SB Bauordnung / Baulasten SG BauordnungZimmer: 222 Heinrich-Zille-Straße 5, Haus 4 04668 Grimma Tel.:+49 (3433) 241 1627 Fax:+49 (3433) 241 7113 Location

Böhlen, Elstertrebnitz, Frohburg, Geithain, Groitzsch, Großpösna, Kitzscher, Markkleeberg, Markranstädt, Neukieritzsch, Pegau, Regis-Breitingen, Rötha, Zwenkau

Betty Silbernagel SB Bauordnung / Baulasten SG BauordnungZimmer: 222 Heinrich-Zille-Straße 5, Haus 4 04668 Grimma Tel.:+49 (3433) 241 1624 Fax:+49 (3433) 241 7113 Location

Bad Lausick, Belgershain, Bennewitz, Borsdorf, Brandis, Colditz, Grimma, Lossatal, Machern, Naunhof, Otterwisch, Parthenstein, Thallwitz, Trebsen, Wurzen

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