Die Fahrzeughalter sind durch den § 13 Fahrzeugzulassungsverordnung verpflichtet der Zulassungsbehörde alle eintragungspflichtigen Änderungen der persönlichen Daten wie beispielsweise Änderung des Namens, der Anschrift oder technischen Änderungen am Fahrzeug mitzuteilen.

Änderung der Anschrift innerhalb des Landkreises (auch bei Eingemeindungen)

Wenn sich Ihr Hauptwohnsitz im Landkreis Leipzig befindet und Sie ziehen innerhalb des Landkreises um, müssen Sie die Änderung Ihrer Anschrift der Kfz-Zulassungsbehörde mitteilen.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein nach altem Muster
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (= Prüfbericht im Original)
    Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!
  • Nachweis der Sicherheitsprüfung soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls)
  • Gültiger, aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Landkreis Leipzig
  • ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt

bei Firmen

  • Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person(en) (Geschäftsführer, Prokurist)

bei Vereinen

  • Vereinsregisterauszug, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person(en) (Vorstand)

bei Minderjährigen

  • Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)

Kosten

ab 11,00 Euro


Änderung des Namens

Namensänderungen, beispielsweise durch Heirat, sind der Kfz-Zulassungsbehörde mitzuteilen und in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (= Prüfbericht im Original)
    Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!
  • Nachweis der Sicherheitsprüfung soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls)
  • Gültiger, aktueller (geänderter) Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Landkreis Leipzig
  • ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

Kosten

ab 11,00 Euro


Eintragung Technikänderung

Bestimmte technische Änderungen müssen unverzüglich von der Technischen Prüfstelle oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (z. B. DEKRA, FSP, GTÜ, KÜS, TÜV Süd) begutachtet werden. Insbesondere gilt dies bei Änderungen des Hubraums oder der Leistung, des Abgasverhaltens oder der Fahrzeug- und Aufbauart. Darunter fallen etwa:

  • Änderungen der Fahrzeugklasse
  • Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle
  • Erhöhung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
  • Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnis- oder zulassungsrelevant sind
  • Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stütz- oder der Anhängelast
  • Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern
  • Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
  • Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken
  • Änderungen im Sinne des § 19 Absatz 4 StVZO (Änderungsabnahme durch eine Überwachungsorganisation)

Wenn Sie Veränderungen am Serienzustand Ihres Fahrzeuges vornehmen, Teile an- oder abbauen, liegt eine technische Änderung vor. Den Teilen liegt meist eine Typgenehmigung oder ein Teilegutachten bei. Darin ist vermerkt, ob der Ein- oder Umbau eintragungspflichtig ist oder nicht.

Fragen Sie vor dem Ein- oder Umbau einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation, ob die Betriebserlaubnis beeinträchtigt wird beziehungsweise ob die Änderung überhaupt genehmigungsfähig ist.

Klären Sie vorher, ob Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung die Fahrt zur Überwachungsorganisation oder Technischen Prüfstelle abdeckt, vor allem wenn es sich um die vorstehend beschriebenen Änderungen am Fahrzeug handelt.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • ggf. Datenblatt und Prüfbericht über die Änderungsabnahme (z. B. DEKRA, FSP, GTÜ, KÜS, TÜV Süd)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (= Prüfbericht im Original)
    Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!
  • Nachweis der Sicherheitsprüfung, soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls)
  • ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

Kosten

ab 11,00 Euro


Eintragung der Nachrüstung von Partikelfilter / Katalysator

Bei der Nachrüstung handelt es sich um eine technische Änderung des Fahrzeuges.

Sollte Ihr Fahrzeug aufgrund einer technischen Nachrüstung z. B. mit einem Rußfilter oder Katalysator ausgerüstet worden sein, ist bei der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde eine kostenpflichtige technische Änderung zu beantragen.

Die Daten für eine Kat- oder Rußpartikelfilter-Nachrüstung werden an das Finanzamt übermittelt.

Falls Sie noch im Besitz von Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief u. Fahrzeugschein) sind, die vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden, ist der Umtausch in neue Fahrzeugpapiere erforderlich (Zulassungsbescheinigung Teil I u. Teil II). Die Kosten für den Umtausch trägt der Fahrzeughalter.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (= Prüfbericht im Original)
    Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!
  • Nachweis der Sicherheitsprüfung soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches und des Prüfprotokolls)
  • Einbaubescheinigung bei Rußfilter bzw. Steueränderungsantrag bei Katalysator einschließlich Abgasuntersuchung
  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Nachrüstsatzes

Kosten

ab 11,00 Euro

Mitarbeiter

Borna

  • SG Kfz-Zulassung Dienststelle Borna Straßenverkehrsamt Straßenverkehrsamt Stauffenbergstraße 4, Haus 6 04552 Borna Tel.:+49 3433 241 2055 Fax:+49 3437 984 7087 Location
  • Frau Wiedemann SB KFZ-Zulassung BNA SG KFZ-ZulassungZimmer: 6.0.11 Stauffenbergstraße 4, Haus 6 04552 Borna Tel.:+49 3433 241-2055 Fax:+49 3437 984-7086 Location

Grimma

  • SG Kfz-Zulassung Außenstelle Grimma Straßenverkehrsamt Straßenverkehrsamt Karl-Marx-Straße 22, Haus 2 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 2056 Fax:+49 3437 984 7087 Location
  • Frau Eckersberg Sachgebietsleiterin SG KFZ-ZulassungZimmer: 2.1.13 Karl-Marx-Straße 22, Haus 2 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 2056 Fax:+49 3437 984 7087 Location

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