Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis B/ BE „Begleitendes Fahren ab 17 Jahre" (BF17)

Beschreibung

Junge Leute dürfen in Deutschland bereits ab dem 17. Geburtstag Kraftfahrzeuge der Klasse B/BE fahren, wenn eine Begleitperson dabei ist. Die Voraussetzung dafür ist der Besitz der Prüfungsbescheinigung, die man nach einer erfolgreichen Fahrerlaubnisprüfung zunächst an Stelle des EU-Kartenführerscheins erhält. Diesen bekommt man mit Vollendung des 18. Lebensjahres, die Prüfungsbescheinigung wird dann einfach durch den "richtigen" Führerschein ersetzt.

Der Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klassen AM und L ohne Begleiter.

Begleitperson

Die begleitende Person

- muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
- muss mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,
- darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung muss der Antragsteller persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde vorsprechen und in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.

Aus diesem Grund sind grundsätzlich der gültige Personalausweis oder
Reisepass (nur bei Reisepass: zusätzlich Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt, nicht älter als 3 Monate!) vorzulegen.

Für alle Verfahren ist der förmliche Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis mit Angabe zur Fahrschule, Prüforganisation und Prüfort mitzubringen (erhältlich bei der Fahrschule).

Fahrerlaubnisklassen A1, A2, A, B, BE, AM, L und T:

  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm), die Passbildvorgaben sind Fotomustertafel einzusehen unter www.epass.de
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Zusätzliche Beiblatt 1 und 2 für das „Begleitete Fahren mit 17“ – siehe Dokumente am Seitenende

Kosten

  • ab 44,70 Euro (mit Probezeit)
  • zusätzlich je Begleiter 11,30 Euro
  • zusätzlich 5,10 Euro (im Fall eines Direktversandes des Führerscheines)
  • Bei Beantragung mehrerer Fahrerlaubnisklassen sind abweichende Kosten möglich

Mitarbeiter

Borna

  • SG Fahrerlaubniswesen Dienststelle Borna Straßenverkehrsamt SG Fahrerlaubniswesen Stauffenbergstraße 4, Haus 6 04552 Borna Tel.:+49 3433 241 2050 Fax:+49 3437 984 7086 Location

Grimma

  • SG Fahrerlaubniswesen Außenstelle Grimma Straßenverkehrsamt SG Fahrerlaubniswesen Karl-Marx-Straße 22, Haus 2 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 2051 Fax:+49 3437 984 7086 Location
  • Herr Brauer Sachgebietsleiter SG FahrerlaubniswesenZimmer: 124 Karl-Marx-Straße 22, Haus 2 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 2060 Fax:+49 3437 984 7086 Location

Dokumente