Beschreibung

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, müssen Sie den Verlust unverzüglich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen.

Finden Sie den verloren geglaubten oder gestohlenen Führerschein nach der Ausstellung des Ersatzführerscheins wieder, müssen Sie diesen Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeben.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung muss der Antragsteller persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde vorsprechen und in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.

Aus diesem Grund sind grundsätzlich der gültige Personalausweis oder
Reisepass (nur bei Reisepass: zusätzlich Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt, nicht älter als 3 Monate!) vorzulegen.

Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm), die Passbildvorgaben sind einzusehen unter www.epass.de

Zusätzlich

bei Diebstahl

  • Diebstahlsanzeige von der Polizei

bei Verlust

  • Verlustanzeige – wird bei der Fahrerlaubnisbehörde aufgenommen (es wird eine kostenpflichtige eidesstattliche Versicherung benötigt; entweder von einem Notar oder hier vor Ort möglich)

bei Verlust Papierführerschein und Ausstellungsbehörde außerhalb Landkreis

  • Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat

Kosten

  • zwischen 40,30 – 71,00 Euro
  • zusätzlich 5,10 Euro (im Fall eines Direktversandes des Führerscheines)

Mitarbeiter

Borna

  • SG Fahrerlaubniswesen Dienststelle Borna Straßenverkehrsamt SG Fahrerlaubniswesen Stauffenbergstraße 4, Haus 6 04552 Borna Tel.:+49 3433 241 2050 Fax:+49 3437 984 7086 Location

Grimma

  • SG Fahrerlaubniswesen Außenstelle Grimma Straßenverkehrsamt SG Fahrerlaubniswesen Karl-Marx-Straße 22, Haus 2 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 2051 Fax:+49 3437 984 7086 Location
  • Herr Brauer Sachgebietsleiter SG FahrerlaubniswesenZimmer: 124 Karl-Marx-Straße 22, Haus 2 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 2060 Fax:+49 3437 984 7086 Location

Dokumente