Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung werden zum Schutz des Grundwassers Trinkwasserschutzgebiete durch Rechtsverordnungen des Landkreises festgesetzt. Des Weiteren gelten die Beschlüsse zu Trinkwasserschutzgebieten aus DDR-Zeiten fort.

Die Wasserschutzgebiete werden in Schutzzonen (I - Fassungszone, II - engere Schutzzone, III - weitere Schutzzone) unterteilt. Verbote und Nutzungsbeschränkungen zum Grundwasserschutz sind in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung oder dem Beschluss zum Schutzgebiet festgelegt oder gelten per Gesetz.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, bei der unteren Wasserbehörde Ausnahmen und Befreiungen von den Verboten und Nutzungsbeschränkungen in begründeten Fällen zu beantragen.

Auskunft zur Lage in Trinkwasserschutz- und Heilquellenschutzgebiet und die gültigen Verbote und Nutzungsbeschränkungen erteilen die nachstehend angeführten Mitarbeiterinnen.

Mitarbeiter

Grimma

  • Martin Kornalewski SB Vollzug Grundwasser SG Wasser/AbwasserZimmer: 228 Karl-Marx-Straße 22, Haus 3 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 1969 Location
  • Janet Schob SB Vollzug Grundwasser SG Wasser/AbwasserZimmer: 222 Karl-Marx-Straße 22, Haus 3 04668 Grimma Tel.:+49 3437 984 1918 Fax:+49 3437 984 7096 Location